Lakefamily
Dabei seit: 11.01.2006
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Achtung (entgegen gewissen Antworten von weiter unten): wenn man invalid wird und Anspruch auf eine Invalidenrente der Pensionskasse hat, berechnet sich die Rentenhöhe nach dem versicherten Verdienst (also dem Einkommen vor der Invalidität) und nicht nach dem, was bisher einbezahlt/zusammengespart worden ist! Ein Vorbezug spielt also bezüglich Invalidenrente keine Rolle (auch die Verpfändung nicht). Die BVG-Beiträge beinhalten einen Teil Risikoprämie (das ist eben für den Fall der Invalidität) und einen Teil Alterssparen. Das darf man nicht vermischen.