plötzlicher tod von ex-mann und vater meiner jungs - wie weiter?

muumi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.12.2003
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muss heute nachmittag zu einer befragung mit der polizei. hab richtig schiss davor. nicht weil ich ein schlechtes gewissen hab, sonder weil ich angst habe dass sich meine befürchtung bestätigt und mein ex selbstmord begonnen hat icon_frown.gif so wies bis jetzt aussieht waren ich und die kids die letzten die meinen ex lebend gesehen haben..
mein kleiner ist heute normal zur schule, der grosse sitzt zu hause. wir sind nicht alleine. unsere familie und freunde stehen uns zur seite und dass ist auch gut so!
rojasa
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 161
Du schaffst das...Ich wünsche dir ganz viel Kraft und denke an dich...
Katinka
Dabei seit: 29.08.2002
Beiträge: 752
Auch von mir eine Umarmung und ich wünsche dir und den Kindern viel Kraft, du schaffst das.
Gelöschter Benutzer
Das tut mir so leid für deine Jungs und dich. Alles Gute und viel Kraft!
muumi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.12.2003
Beiträge: 72
jetzt hab ich gerade post erhalten. meine kinder hatten ein jahr lang eine iv-kinderrente seitens ihres vaters. nun wurde die alte verfügung aufgehoben und eine neue erlassen. diese neue verfügung hat eine rückforderung zur folge.. bleibt mir denn gar nichts erspart? wir haben ja eh nichts.. woher soll ich das geld nehmen? brauch ich einen anwalt? rechtschutz hab ich leider nicht icon_frown.gif
Gelöschter Benutzer
Ach Muumi - ich wünsche Dir und Deinen Kindern ganz viel Kraft!

Nimm erstmal schön "eis nachem angere" - lass Dich nicht wahnsinnig machen! Wahrscheinlich erhalten Deine Kinder ja nun eine Halbwaisenrente.
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@muumi
wieso Rückforderung, haben sie denn keine Rente mehr oder einfach weniger zu gut?
Gelöschter Benutzer
muumi, wie newmurmi schreibt, deine kinder werden nun eine halbweisenrente bekommen. herzliches beileid euch allen!
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
muumi, ja nimm eins nach dem anderen.

Mach dich hier mal schlau und wende dich an die AHV:

http://www.123-pensionierung.ch/de/ahv/witwenrente-witwerrente/

Wenn du einige Kriterien (gemeinsame Kinder) davon erfüllst hast du sogar Anrecht auf Witwenrente falls du nicht mehr Heiratest, sicher bis das jüngste Kind 18 ist und das auch als geschiedene Frau.

Also mach dir deswegen keine unnötigen Sorgen.
muumi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 03.12.2003
Beiträge: 72
@königin
sie hatten die rente im november 08 bis november 09. rückforderung wegen zu unrecht bezogener leistungen..