plötzlicher tod von ex-mann und vater meiner jungs - wie weiter?

ole blue eyes
Dabei seit: 11.02.2008
Beiträge: 472
Danke Dir. Melde mich, wenn mir noch mehr einfällt.
obe
ole blue eyes
Dabei seit: 11.02.2008
Beiträge: 472
Oh ja, noch ein Warnhinweis: Wahrscheinlich werden seine Konten bis zur Erbverteilung eingefroren. Wir sind am Monatsanfang und wenn noch keine Märzalimente bekommen hast, könnte es sein, dass sie blockiert sind. Ob Deine Gemiende auch in einem solchen Fall Alimente bevorschusst, weiss ich nicht, also erkundige Dich bei der Vormundschaftsbehörde.
Wahrscheinlich bis morgen
obe
melli
Dabei seit: 03.01.2005
Beiträge: 780
Mein herzliches Beileid. Was für eine schreckliche Situation! Sei für deine Kinder da und lass die Abklärungen jemand anderes treffen!
Gelöschter Benutzer
@obe: Nein, in einer solchen Situation werden die Alimente nicht mehr bevorschusst, weil der Schuldner nicht mehr lebt. ABER: die Kinder und vermutlich die Mutter haben ab März 2011 einen Rentenanspruch aus der 1. Säule, dieser kann über die Sozialhilfe bevorschusst werden, weils meistens eine Weile dauert, bis die Renten berechnet sind. Dito mit allfälligen Leistungen der EL.
ole blue eyes
Dabei seit: 11.02.2008
Beiträge: 472
Danke, Rosenhuhn, habe ich echt was dazugelernt!

@muumi
Es gibt verschiedene Auffassungen über die Aufgaben eines Beistands, erkundige Dich also genau, bevor Du Schritte in die Richtung unternimmst. Sorry, wenn ich Dir voreilig etwas empfohlen haben sollte ...

Einen Tag ohne grosse Erschütterungen wünscht
obe
Yale
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 2
liebi muumi, pn für di, glg ka
gute laune
Dabei seit: 04.12.2007
Beiträge: 255
Herzliches Beileid, alles gute für euch, ich hoffe es wird dir ganz viel Arbeit von Ausserhalb abgenommen...
Und ich hoffe das die Behörden und wass weiss ich was, schnell und vorwärts machen bez. Geld, einfach das du weisst woran du bist, was direuch zusteht.
(sollte nicht so gedacht sein, dass es "nur" ums Geld geht, aber "Frau" braucht es eben doch und es ist seeehr anstrengend, neben der ganzen trauer und den sorgen auch noch über Geld nachdenken zu müssen....)

Ich versuche, das schöne in kleinen Dingen zu sehen
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Das mit dem Beistand ist ganz klar. Man muss nur sagen, dass der nur für die Erbschaft zuständig ist und für nichts anderes. Das hat mir auch der Soziallienstleister so erklärt.

Und die 1. AHV-Zahlung kam innert 3 Wochen.
Gelöschter Benutzer
Nein Quest, das ist eben nicht ganz klar, insbesondere wenn die Eltern geschieden sind. Die Vertretungsbeistandschaft (Art. 306/392 ZGB) wird errichtet, wenn der überlebende Elternteil Interessen hat, die mit denjenigen des Kindes kollidieren. Das ist bei geschiedenen Eltern nicht einfach a priori der Fall, weil der geschiedene Ehepartner keine Erbansprüche hat. Wenn es z.B. klar ist, dass das Erbe ausgeschlagen werden muss, dann kann das ein geschiedener Elternteil ohne Beistand tun, weil er keine eigenen Interessen hat.

Weiter gehört es NICHT zu den Aufgaben eines Vertretungsbeistands, die Wohnung zu räumen. Das darf und muss er nur, wenn er einen expliziten Auftrag der VB dafür erhält. Eine Wohnungsräumung ist ein zustimmungsbedürftiges Geschäft - er darf das nicht einfach so machen.

Dasselbe gilt für den Schuldenruf - ohne behördlichen Auftrag gehört das nicht zu seinen Aufgaben, sondern zu denjenigen des Nachlassverwalters.

Vormundschaftsbehörden sind immer noch Laienbehörden - da läuft manchmal nicht alles so wie es sollte.
Gelöschter Benutzer
Die Rentenzahlung kam bei Dir innert 3 Wochen, bei mir auch - ich kenne aber Situationen, in dene die ganze Berechnerei so kompliziert war, dass es sich über mehrere Monate hinzog.