Rosenhun, Leider muss ich dir Widersprechen.
Ich habe einen Antrag an das Vormundschaftsamt gestellt, dass ich für den Todesfall einen Beistand für meinen Sohn will.
Das wurde dann an einer Gemeinderatsversammlung beschlossen.
Ich habe einen schriftlichen Beschluss wo drin steht, dass Frau XY (eine Anwätlin am Wohnort meines Ex) als Vetretungsbeistand gewählt wurde, da ich mich nicht in der Lage sehen, dies für meine Sohn zu machen.
Und zwar gemäss Artikel 392 Ziff 2 ZKB.
Und zwar explixit zur Regelung des Nachlasses seines Vaters.
Und zur Reglung gehört nun mal auch die Wohnung auflösen etc.
Deine Auführen stimmen aber sonst so weit, das steht wort wörtlich im Protokoll.
Aber nochmals der Vertretungseistand wurde zur Regelung des Nachlasses errichtet!!