plötzlicher tod von ex-mann und vater meiner jungs - wie weiter?

goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
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Vielleicht könnt ihr euch Neu auf ein Geschwisterwochenende einigen. Wär ja für die Kinder uh schön und ihr könnt euch etwas abwechseln. Sie ist ja im Prinzip nicht verpflichtet die Weekends für deine Kinder zu übernehmen.

Bist du denn verpflichtet dieses Geld zu bezahlen? Das ist ja nicht dein Problem, die müssten ja Anteilig diese Forderung an die *Erben* richten und das wär dann anteilig 2/3 deine Kinder und 1/3 das 3. Kind. Das wird vermutlich dann aus der Erbmasse bezahlt. Oder?
giba11
Dabei seit: 06.08.2008
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Betreffs Rückforderung:
Wenn's um die Rückforderung von falsch bezogenen Invaliden-Kinderrenten geht, die für Deine 2 Kinder zu viel bezahlt worden sind, dann muss die Forderung wohl schon zurück bezahlt werden. Evtl. wäre aber eine Verrechnung mit der zukünftigen Rente möglich.

Wenn's jedoch um die Rückforderung von falsch bezogenen Invalidenrenten geht, die für Deinen Exmann zu viel bezahlt worden sind, dann müsste die Rückforderung ja von der Erbmasse bezahlt werden.

Da wäre schon wichtig zu wissen, was genau für eine Rente zurückgefordert wurde.

Nùme Muet, aus chùnnt guet!
muumi
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ich hab die rente damals ja nicht beantrag und meine kids auch nicht. da kam plötzlich ein schreiben der iv die kinder hätten rente zu gute wegen ihres vaters. ist es meine schuld wenn mein exmann die versicherung betrügt? ich weiss ja nicht einmal weswegen mein exmann eine iv-rente hatte.. ich schau nun was die pro infirmis mir rät. aber ich finde, ich muss dass geld nicht aus meiner tasche zurückzahlen. hätte ich das geld von der iv für die kids nicht erhalten, hätte ich dieses geld von meinem exmann erhalten. er musste dafür während dieser zeit weniger alimenten bezahlen..
giba11
Dabei seit: 06.08.2008
Beiträge: 809
So sieht es natürlich schon wieder anders aus. Das mit den gekürzten Alimenten kannst Du ja sicher belegen.
Hoffe, das Dir Pro Infirmis helfen und Dich gut beraten kann.

Nùme Muet, aus chùnnt guet!
muumi
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Beiträge: 72
danke giba11.. bin im moment so was von sauer auf meinen ex.. stirbt und hinterlässt und auch noch so ein chaos icon_frown.gif
igis65
Dabei seit: 08.06.2009
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Eine Wittwenrente hat die geschiedene Ehefrau von der AHV nur zugut wenn der Exmann Frauenalimente bezahlt hat und im Scheidungsurteil steht Rente muss bezahlt werden über den Tod hinaus.
Habe ich vor eineinhalb Jahren selbst erlebt mit der Exfrau von meinem verstorbenen Mann.
Für die Kinder wird ganz klar aus der AHV eine Waisenrente bezahlt und eventuel noch aus der beruflichen Vorsoge.
igis65
Dabei seit: 08.06.2009
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Unterhalt und natürlich nicht Rente
muumi
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Beiträge: 72
@igis
mir haben sie beim amt für ahv und iv was anderes erzählt.. ich lass mich überraschen.
igis65
Dabei seit: 08.06.2009
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Wär ja super wenn es anders ist
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
@igis

Deine Aussage stimmt so nicht.

Es ist nicht abhänging ob man Unterhalt bekommen hat oder nicht.
Man muss einer der 3 Bedingungen erfüllen und dann hat man eine Rente.

Die AHV hat das Scheidungurteil gar nie gesehen. Man muss den Antrag ausfüllen und fertig.

@mummi Du hast minderhärige Kinder also wirst du fast sicher eine Rente bekommen.