dersee
Dabei seit: 25.04.2010
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für eine polizeiliche räumung, muss er bei gericht zuerst eine räumungsklage einreichen. und bis er diese räumungsverfügung hat, geht es mehr als einen monat. dh wenn er die räumungsklage noch nicht eingereicht hat, was zu vermuten ist, dann bist du ausgezogen bevor er mit der polizei vor der tür steht