Rauswurf aus der Mietwohnung

pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Hallo mm79 da du die Frist für eine Mieterstreckung verpasst hast würde ich einmal ganz sauber abklären ob nicht nur fristgerecht, sondern auch absolut formgerecht gekündigt wurde, falls dem nicht so ist, ist die Kündigung nichtig und eine allfällige Frist würde erst nach formgerechter Kündigung beginnen. Bei einer Familienwohnung muss z.B. beiden Ehepartner separat per Einschreiben (oder per Unterschrift) gekündigt werden.
Die Kündigung muss schriftlich auf einem vom Kanton genehmigtem Formular erfolgen und muss handschriftlich unterzeichnet sein.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Wenn ich deine Postings lese, hast du ja massenhaft Probleme mit dieser Wohnung bzw mit dem Vermieter. Ausserdem weisst du ja seit April, dass du eine neue Wohnung suchen musst.

Und jetzt willst du dir noch mehr Probleme einhandeln, indem du einfach einen Monat länger in der Wohnung bleiben willst ?
Maya1
Dabei seit: 05.11.2007
Beiträge: 626
Na ja, ist ja eigentlich dein Problem, oder? Stell die Möbel einen Monat ein und schlaf bei Verwandten/Freunden, oder halt im Hotel.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 991
Zinaida:
je nachdem, wo du suchst, ist es extrem schwer was (günstiges) zu finden, gerade wenn du kinder hast und wenn du dann auch noch alleinerziehend bist, hast du kaum chancen, was zu bekommen