Rechnung zuerst an Grundversicherung oder wie bis anhin an Zusatzversicherung senden?

GeduldbringtRosen
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Wir haben immer wieder Rechnungen für homöophatische Sitzungen/Globulis oder vom Naturarzt etc... Bis anhin haben wir diese immer direkt der Zusatzversicherung geschickt, da dies von der Zusatzversicherung übernommen wurde (Wir haben die Zusatz nicht am gleichen Ort wie die Grundversicherung).

Nun hat es doch eine Änderung gegeben dass die Grundversicherung wieder Homöophatisches bezahlt.

Sollte ich nun die Rechnung wie bis anhin direkt der Zusatzversicherung senden oder muss ich diese zuerst der Grundversicherung senden?

Wer weiss Bescheid?
Balance
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Ich würde sagen zuerst an der Grundversicherung zustellen.

Von der KVG kriegst Du schlussement eine Abrechnung oder evtl. eine Ablehnung, dies kannst Du dann bei der Zusatzversicherung, z.Teil, einfordern. Die Abrechnung bzw. Ablehnung v. KVG muss mit der RG mitgeliefert werden.

Lebe Dein Tag wie es Dein Letzter wäre
GeduldbringtRosen
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 09.02.2007
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Dann muss ich also jetzt wahrscheinlich bei den folgenden Rechnungen immer 2 x Porto bezahlen nur weil dies geändert wurde? Die Grundversicherung bezahlt ja wahrscheinlich kaum alles, oder doch?
Die Zusatzversicherung bezahlte immer alles, wir haben dort keine Selbstbehalte.
Balance
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Ja das ist so, denn deine Grundversicherung sendet die nicht evtl. bezahlten Positionen nicht direkt an Deine Zusatzversicherung weiter.

Deshalb mache immer eine Kopie für Dich. Sobald Du die Abrechnung von der Grundvers. hast, direkt weiterleiten an die Zusatzversicherung um den Rest einzufordern.

Nachteil der Grundversicherung: Die Jahresfranchise muss zuerst beglichen werden.

Lebe Dein Tag wie es Dein Letzter wäre
GeduldbringtRosen
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Kann ich die Rechnung denn nicht direkt der Zusatzversicherung schicken und die bezahlen alles wie bis anhin?

Da mache ich ja aber einen sehr schlechten Zug wenn ich bei der Grundversicherung womöglich 10% bezahlen soll und bei der Zusatzversicherung musste ich NICHTS selber bezahlen?

Die Franchise entfällt in unserem Fall, die Rechnungen betreffen die Kinder.
Balance
Dabei seit: 08.01.2009
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Klar das kannst Du auch, direkt bei der Zusatzversicherung einfordern. Du kriegst bestimmt ein Schreiben, wenn Du zuerst über KVG gehen musst.

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angelface
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@geduldbringtrosen
grundsätzlich könnte dir die vvg-versicherung die rückerstattung ablehnen, weil diese wieder im kvg drin ist.

perfekte bürokratie wird es, wenn kvg und vvg bei unterschiedlichen versicherern sind und eine arztrechnung mit kvg- und vvg-positionen kommt: prinzipiell müsstest den rückforderungsbeleg zuerst der kvg zustellen. rechnet diese nicht alle positionen ab, musst die unterlagen mit weiterem rückforderungsbeleg (der erste bleibt bei der kvg) der vvg zustellen.
heisst: mit der rückkehr gewisser leistungen ins kvg unterliegen diese den franchiseregeln. die vvg darf eine kopie der kvg-abrechnung verlangen, da sie nur versicherte leistungen, die vom kvg nicht schon beglichen wurden, abrechnen muss. die administration und die portokosten erhöhen sich ebenso wie der kontrollaufwand.
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
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Soweit ich weiss, zahlt die Grundversicherung nur, wenn die Leistung von einem Arzt erbracht wurde. Rechnungen von Natur"ärzten" muss man an die Zusatzversicherung schicken.
Balance
Dabei seit: 08.01.2009
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Manya hast Du schon mal bei der KK gearbeitet, kennst Du das neue KVG Gesetz ?

Lebe Dein Tag wie es Dein Letzter wäre
Manya
Dabei seit: 30.05.2002
Beiträge: 1707
@balance: Ich bin jetzt selbst unsicher. Finde keine eindeutige Aussage. Weiss jemand genau Bescheid?