Recht auf Ferien? 3 Wochen am Stück?

~Tornado~
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.01.2005
Beiträge: 1384
bevor ich mich durchs netz wälze frage ich mal hier, vielleicht weiss es jemand ja gerade oder hat mir den klärenden link...

wir wollten im nächsten sommer 3 wochen nach canada....nun meinte die liebe chefin meines mannes gestern, dass in ihrem betrieb niemand 3 wochen ferien am stück machen dürfe *punkt* - keine diskussion icon_frown.gif

wie schaut das rechtlich aus?

danke schon mal...

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Balaine
Dabei seit: 13.03.2002
Beiträge: 1475
Bei uns steht das im Arbeitsvertrag, maximal 3 Wochen am Stück.

ich bin ein Star, holt mich hier raus!
Gelöschter Benutzer
Die rechtliche Seite ist das eine. Die andere ist die Frage, ob man sein Recht durchsetzen möchte. Saublöd ist es aber auf jeden Fall.
Ich bezweifle aber auch, dass mein Mann 3 Wochen Ferien nehmen könnte.
miRax
Dabei seit: 23.07.2008
Beiträge: 99
Die Ferien sind in der Regel im Verlauf des betreffenden Jahres zu gewähren; wenigstens zwei Ferienwochen müssen zusammenhängend gewährt werden (Art. 329c Abs. 1 OR).


Kann ich den Ferienzeitpunkt selbst bestimmen? Auch gegen den Willen meines Arbeitgebers?

Leider nein, denn die Regelung des Zeitpunkts und der Ferienlänge werden ausschliesslich durch den Arbeitgeber bestimmt. Selbstverständlich hat er hierbei auf die Wünsche seiner Arbeitnehmer Rücksicht zu nehmen, dennoch verbleibt ihm immer das letzte Wort. Hüten Sie sich daher vor einem eigenmächtigen Ferienbezug, da dies ein Grund für eine fristlose Kündigung darstellen könnte!

Versuchen Sie stattdessen, so früh wie möglich ihren Ferienwunsch beim Vorgesetzten anzumelden. Sprechen Sie sich gegebenenfalls auch mit ihren Mitarbeitern ab, damit nicht alle zur gleichen Zeit in die Ferien wollen. Sollte es mit dem Ferienbezug einmal nicht wunschgemäss klappen, müssen Sie dies aber akzeptieren! Sprechen Sie dann mit ihrem Vorgesetzten und klären sie gemeinsam, wie eine solche Situation in Zukunft vermieden werden kann. Schliesslich ist es auch im Interesse des Arbeitgebers, dass Sie sich wieder einmal so richtig erholen können und wieder fit am Arbeitsplatz erscheinen.

http://rechtsprofi.ch/gratisrechtstipps/gratisrechtstippsarbeitsrecht/arbeitsrechtferienanspruch/
Gelöschter Benutzer
Im GAV der Branche meines Mannes heisst es: "Die Ferien sind möglichst zusammenhängend und in der Regel im Verlauf eines betreffenden Dienstjahres zu gewähren bzw. zu beziehen.

Der Arbeitgeber bestimmt den Zeitpunkt der Ferien und hat dabei auf die Wünsche des Arbeitnehmenden soweit Rücksicht zu nehmen, als dies mit den Interessen des Betriebes vereinbar ist. Betriebsferien sind mit den Arbeitnehmenden frühzeitig abzusprechen."

Ich selber habe über zwanzig Jahre in der Krankenpflege gearbeitet. Beim Kanton, bei der Stadt, bei Privaten. Es war in keinem Betrieb möglich, mehr als zwei Wochen Ferien am Stück zu beziehen.
~Tornado~
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 25.01.2005
Beiträge: 1384
danke euch.

ich war mir eigentlich auch sicher, dass der arbeitgeber das recht hat NEIN zu drei wochen zu sagen....
aber eben...wie es schlussendlich gehandhabt wird ist eine frage der haltung und die scheint in der firma bescheiden zu sein icon_frown.gif

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Gelöschter Benutzer
Ja, oder der Auftragslage...
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
windli

wenn in der branche deines mannes ein gav besteht, dort nachschauen, ob eine abweichende regelung zu or 329ff besteht. wenn ja - gilt diese, wenn nein, gilt or.

hat das *nichtmachendürfen* einen plausiblen grund? wenn nicht, wenn diese 3 wochen ferien für den betrieb handlebar wären, dann müssten sie eigentlich gewährt werden - nur, setz' das mal durch und erhalte dabei das "gute" arbeitsklima.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
~Tornado~
ThemenerstellerIn
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die ist in dem betrieb nie abschätzbar...

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~Tornado~
ThemenerstellerIn
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Beiträge: 1384
@fisi

es hat geheissen "das können wir und nicht leisten, dass ein arbeitnehmer 3 wochen am stück fehlt"....

wobei "leisten" sehr relativ ist - finde ich....

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