Rechte bei Hausverkauf an Schwester

luzernerin
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2006
Beiträge: 13
hallo zusammen

ich brauche dringend einen rechtlichen rat und hoffe hier jemanden zu finden, der mich einwenig beraten kann.
hier meine geschichte:

von uns drei schwestern hatte schwester nummer 2 interesse am elternhaus. dies war für uns zwei schwestern kein problem. nun haben wir so am rande mitbekommen, dass das haus im september von meinem vater (meine eltern sind geschieden) an schwester nummer 2 überschrieben wurde.
da wir zwei schwestern das gefühl haben, dass sie es viel günstiger erhalten hat, haben wir gestern eine kopie von der hausschatzung und dem kaufvertrag verlangt. auch noch dazu geschrieben das wir es schön finden,dass das haus im familienbesitz bleibt!
einige minuten später hat mich meine schwester angerufen, ob es mir eigentlich noch gut gehe, warum ich dies wissen will, es sei alles rechtlich zugegangen und sie hätte das haus nicht als tochter, sondern so wie alle anderen gekauft. sie werde mir keine auskunft geben!!!
mein vater ist bis morgen geschäftlich noch im ausland, habe ihn deswegen noch nicht gesprochen.

wie sieht es aus? gibt es eine internetseite, dass ich unser recht auf diese kopien schwarz auf weiss habe?
wir wollen nichts beantanden, auch falls sie es günstiger gekriegt hat, wir wollen NUR informiert werden, damit wir bescheid wissen, mehr nicht.

entschuldige, bin noch etwas geladen und ich hoffe man versteht was ich meine......

vielen dank euch allen.
lg
EarlyCampell
Dabei seit: 24.04.2005
Beiträge: 209
Du schreibst "war für uns zwei schwestern kein problem".
Nun habt ihr aber anscheinend das Gefühl (oder die Angst) etwas zu verlieren, was euch zusteht (eurer Meinung nach)
"da wir zwei schwestern das gefühl haben, dass sie es viel günstiger erhalten hat"

Und dies ist nun ein Problem? Vielleicht solltet ihr euch zuerst mal darüber klar werden, was genau euch veranlasst hat, den Kaufvertrag zu verlangen, welche Befürchtungen, Ängste, Motive stehen dahinter und dann dies auch so zu kommunizieren.

Und ehrlich, ich würde auch ärgerlich, wenn mein Bruder mir schriftlich solche Dokumente einverlangen würde. Wir sind eine Familie und bei Unstimmigkeiten möchte ich persönlich darauf angesprochen werden.
tandia21
Dabei seit: 05.02.2008
Beiträge: 95
Grundsätzlich kann dein Vater mit seinem Vermögen (Haus) machen was er will. Verschenken, verkaufen etc.

Falls nun aber deine Schwester das Haus günstiger kaufen konnte als der Marktwert wäre diese Differenz ein Erbvorbezug. Im Todesfall deines Vaters hättet dann ihr 2 anderen Schwestern zusätzlich Anspruch auf diesen Anteil.

Suche nochmals das Gespräch, falls ein ungutes Gefühl zurückbleibt dann musst du dich halt rechtlich beraten lassen. Kommt auch auf den Betrag an um den es sich handelt und ob ihr 2 anderen Schwestern ev. schon mal in einer anderen Weise profitieren konntet (teure Ausbildung etc.).
*paxxie*
Dabei seit: 29.06.2010
Beiträge: 1478
Ich denke schon, dass ihr da das Recht hab, Auskunft zu erhalten, denn wenn sie es billiger hat als normaler Marktwert, könnte man das als Erbvorbezug betrachten
Gelöschter Benutzer
ich verstehe einfach solche eltern nicht. wenn man solche "aktionen" vorhat, macht man das wenn man alle kinder an einem tisch hat. und dann wird klartext geredet und kein so hinedurzügs, das bringt doch nur unfrieden in die familien.

es ist schon so, grundsätzlich kann dein vater zu lebzeiten mit seinem besitz machen was er will. aber bei der erbteilung kommt das dann wieder auf den tisch, wenn es um schenkungen an einzelne kinder gegangen ist. wende dich an eine unendgeltliche rechtsberatund die in den gemeinden von der anwaltskammer aus angeboten wird.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
erbvorbezüge und schenkungen sind im erbfall ausgleichsplichtig.
ich schliesse daraus, dass ihr deshalb auch erst im erbfall ein recht auf auskunft hat.

wie ob in diesem fall dann der jetzige wert oder der im zeitpungt der erbteilung gilt wüsste ich jetzt auch nicht auswendig.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Blumenkind75
Dabei seit: 19.04.2006
Beiträge: 90
Da muss ich deinen Eltern einen Vorwurf machen, ich bin ganz Goldfisches Meinung:

Solche Dinge macht man einfach nicht so.
Man setzt sich zusammen mit allen Kindern an einen Tisch, BEVOR irgendein Verkauf stattfindet. Man erklärt ihnen alles und legt ihnen alle Papiere auf den Tisch. Und dann diskutiert man darüber und gibt allen die Chance, Fragen zu stellen etc. Und man steht erst von diesem Tisch auf, wenn alle mit der Lösung einverstanden sind.

So wie es deine Eltern gemacht haben, sind Streitigkeiten vorprogrammiert.

lg
tandia21
Dabei seit: 05.02.2008
Beiträge: 95
War den der Termin beim Notar zur Überschreibung des Hauses schon?
Ich kann auch nicht verstehen, dass in einer Familie so etwas durchgezogen wird ohne dass die anderen Geschwister informiert sind.
Leider haben solche Sachen schon in vielen Familien für Streit gesorgt und gerade bei Schwestern mischen sich ev. noch deren Ehemänner ein ??!!

Falls dieser Termin noch nicht war könntet ihr alle zusammen zum Notar gehen, eure Fragen stellen, und anschliessend noch auf den Abschluss anstossen - das wäre dann die Happy End Version dieser Geschichte ...
*paxxie*
Dabei seit: 29.06.2010
Beiträge: 1478
@pluto
ja, aber dann sollte man die Schätzung zur Zeit des Verkaufes und den Verkaufspreis zu Handen haben
luzernerin
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2006
Beiträge: 13
@tandia21

ja im september. das haben wir aber erst im oktober erfahren!


@all

danke für eure berichte....
melde mich später nochmals