Rechte bei Hausverkauf an Schwester

luzernerin
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2006
Beiträge: 13
@tandia21 und all

mein mann hat ein haus, ich brauche kein zweites. auch sagte mein mann von anfang an, es sei alleine meine sache, er mische sich da nicht ein!
die andere schwester will nicht in diesen wohnort zurück, will kein haus und ist single.

falls es unsere schwester günstiger erhalten hat, wäre das für uns beide kein problem, wir möchten nur darüber informiert sein!

ich warte jetzt auf die rückkehr von unserem vater, danach werde ich mt ihm das gespräch suchen.
danke euch allen
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
hab dir eine PN geschrieben Luzernerin, will meine Geschichte nicht mehr hier ins Forum rein schreiben. Bei uns wars ähnlich, ich hätte mir mehr Transparenz gewünscht. Wurde auch nicht informiert was da genau abgelaufen ist.
luzernerin
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 23.11.2006
Beiträge: 13
@goodie31

danke
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@luzernerin

grundsätzlich hast du keinerlei ansprüche in bezug daraus, dass der vater sein haus verkauft. er kann es verkaufen an wen immer er will, das dafür erhaltene geld - nach abzug allfälliger hypos und kosten - vewenden wie er will. auch die käufer, selbst wenn es sich um deinen bruder oder deine schwester handelt sind zum aktuellen zeitpunkt in keiner weise auskunftspflichtig.

kommt es dann eines tages zum ableben des vaters, wird sich zeigen ob und wen er allenfalls wie in seinem testament berücksichtigt hat bzw. ob überhaupt ein solches vorliegt. selbst hier hat der vater die möglichkeit, z.b. personen auf den pflichtteil zu setzen (dich und die schwester) und die andere schwester zu bevorzugen, solange er sich innerhalb der rechltichen bestimmungen bewegt. er könnte dort, sofern eine preisreduktion beim hauskauf stattgefunden hat, darin auch den ausgleich für die beiden anderen kinder vorsehen - wie immer er will.

ich gehe mal davon aus, dass euer vater sich das nun verkaufte eigenheim aus eigenem einkommen geleistet hat. insofern wäre wohl zu überlegen, welche motivation hinter der aktuellen fragestellung. wäre ich der vater, würde ich mir meinen teil denken - und vielleicht auch handeln. nicht unbedingt zum vorteil jener, welche informationen wollen, die ihnen nicht zustehen.
Gelöschter Benutzer
angelface, handeln hätte der vater schon lange sollen, nämlich offen kommuniziere wie das genau läuft wenn das elternhaus an ein kind verkauft wird. alles andere bringt nur unfrieden in die familie und vielleicht juristenfutter...
*paxxie*
Dabei seit: 29.06.2010
Beiträge: 1478
@angelface
Logisch kann der Vater das machen, wie er will.

Logisch ist es aber auch, dass böses Blut zwischen den Geschwistern so vorprogrammiert ist. Anscheinend ist ihm das egal, aus welchen Gründen auch immer.
Corinna
Dabei seit: 05.02.2010
Beiträge: 2187
da hätte ich jetzt aber auch eine Frage dazu. Vielleicht weiss jemand die Antwort?

Kurz zur Erklärung:
Eltern haben zwei Kinder. Kind x bekommt einen Erbvorbezug, damit es ein Haus bauen kann. Kind y nicht.
Kind y bekommt auch keine Auskunft darüber wieviel der Erbvorbezug von Kind x war.
Auch auf Anfragen wird Kind y keine Auskunft gegeben.

Wo und wie kann denn nun Kind y Auskunft bekommen? Ist es rechtens, keine Auskunft zu geben, wenn es sich um einen Erbvorbezug handelt?

Merci

http://www.9-i.ch

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goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Einfach ich: Wenn ihm dran liegt Unfrieden zu stiften dann kann er die Auskunft verweigern. Wenn der Vater es wirklich als Vorerbe bezeichnet hat, muss die Schwester es bei der Erbteilung deklarieren und denke ich auch beweisen wieviel es war.

Schenkungen müssen übrigens bei der Erbteilung zwar deklariert werden, hat aber auf die Erbmasse keinen Einfluss. Darum heisst es ja auch Schenkung weil es geschenkt wurde das Geld.
http://www.beobachter.ch/fileadmin/user_upload/media/kompakt/Beo_K_19-08_040_Erbvorb.pdf
Gelöschter Benutzer
solche schlimmen sachen sollten sich alle eltern als negativbeispiel nehmen. für uns ist ganz klar: wenn eines unserer kinder geld von uns geschenkt bekommen sollte z.b. für ein haus, weiterbildung, was auch immer, wird das andere kind tupf den gleichen betrag bekommen, ohne geheimniskrämerei!
Gelöschter Benutzer
Ich finde es auch blöd, dass dein Vater nicht offen kommuniziert, was Sache ist. Eure schriftliche Anfrage ist aber auch nicht besonders schlau. Ich hätte den Vater persönlich darauf angesprochen und ein gemeinsames Gespräch vorgeschlagen. Zum Marktwert: soviel ich weiss, ist es erlaubt, den Marktwert um einen gewissen Prozentsatz zu unterschreiten, wenn man in der Familie weiterverkauft. Erst was unter diesem "Familien"-Preis liegt, gilt als Erbvorbezug. Erbvorbezüge/Schenkungen müssen versteuert werden; also ist der Nachweis nicht schwierig. Trotzdem würde ich eine Gesprächsrunde vorschlagen.