Rechte bei Hausverkauf an Schwester

Spargel_2
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 1388
Kann weder dein Vater noch deine Schwester verstehen.

Will man keinen Streit, so ist totale Transparenz angesagt.
Wir haben uns damals, als es ums Elternhaus ging, alle an einen Tisch gesetzt inkl. Anwalt.

Es wurde alles genau besprochen. Auch dass meine Eltern bis ans Lebensende im Haus wohnen können usw.

Finde deine Situation echt beschissen. Auch wenn du keinen Anspruch stellst und es für dich und deine Schwester gut ist so. Es gibt trotzdem ein schlechtes Gefühl.

Nehme jeden Tag wie er kommt!
mercedes
Dabei seit: 14.02.2002
Beiträge: 445
Sollte Dein Vater irgendwann pflegebedürftig werden und in ein Alters- und Pflegeheim müssen, wird der frühzeitige Hausverkauf bei der Berechnung der EL berücksichtigt. Das heisst, wenn er das Haus unter Werte verkauft hat, wird Deine Schwester an die Pflegekosten zahlen müssen oder er erhält einfach keine oder weniger EL! Ein frühzeitiger Hausverkauf sollte gut überlegt werden.
dido
Dabei seit: 08.03.2002
Beiträge: 462
Vergiss nicht: Dein Vater ist mündig und kann mit seinem Besitz machen, was er will. Er könnte das Haus auch jemand Fremdem schenken, ohne irgendjemandem Rechenschaft schuldig zu sein... Viele Kinder haben immer das Gefühl, die Eltern müssten ihnen alles sagen.

Solche heiklen Dinge bespricht man doch am besten unter 4 Augen in einer ruhigen Minute? Entweder mit Schwester oder mit Vater, der Brief war wohl nicht sehr geschickt...
Gelöschter Benutzer
Mal ganz abgesehen davon, was das Gesetz sagt - nur so vom Gefühl her: Habt ihr keine Mühe damit, dass man sich quasi ums Erbe streitet, obwohl die Person noch quitschfidel ist? Und obwohl man überhaupt keinen eigenen Beitrag an das Vermögen dieser Person geleistet hat?

Ich meine, jede(r) soll mit seinem Geld machen dürfen was er will. Wenn MEINE Kinder so fordern auftreten würden, wäre dies sicher zu ihrem Nachteil. Was, wenn der Vater einfach so das Haus verkauft hätte (an dritte) und das Geld mit Reisen verbraucht etc. - wäre das dann auch ein Streitpunkt gewesen oder geht es einfach ums Gefühl, zu kurz gekommen zu sein?

Man hätte ja auch irgendwann, wenn der Vater auch da ist mal mündlich vorsichtig nachfragen können, anstatt in seiner Abwesenheit schriftlich Belege zu verlangen.

Ich kann mir vorstellen, dass es einen Grund hat, warum keine Info erfolgte vorher - offenbar wird in dieser Familie so oder so nicht allzu offen kommuniziert.
mercedes
Dabei seit: 14.02.2002
Beiträge: 445
Tja so einfach ist es eben nicht, dass man mit seinem Besitz machen kann, was man will! Man kann seinen Besitz nicht einfach verschenken oder verkaufen und das Geld verprassen für Reisen usw. Das wird alles auf die Ergänzungleistungen im Alter angerechnet, d. h. im dümmsten Fall ist kein Geld mehr da, wird aber sehr wohl fiktiv als Vermögen angerechnet. Und dann können die Kinder bezahlen. Ich finde es schon in Ordnung, wenn Du Dich jetzt darum kümmerst. Ich würde das Haus unabhängig schätzen lassen, damit Du weisst, wieviel es wert ist. Bei einer Erbteilung wird Eure Schwester euren Anteil auszahlen müssen, falls sie es weit unter dem Verkehrswert gekauft hat.
goodie31
Dabei seit: 04.04.2002
Beiträge: 2079
Ich sehe das wie mercedes, ich denke auch dass man das erst dann verstehen kann, wenn man es am eigenen Leib erfährt wie ungerecht es ist wenn die Kinder ungleich behandelt werden. Alles andere wäre verantwortungslos, den Kindern gegenüber.

Das wäre das gleiche wenn du dem einem Kind immer was schenken würdest und dem anderen nichts mit der Begründung, ich kann machen was ich will mit meinem Geld.
queenie
Dabei seit: 21.05.2002
Beiträge: 632
@luzernerin: Falls Du Abonnentin vom Beobachter bist, kannst Du Dich kostenlos beraten lassen. Das ist ein klassischer Fall für den beo!
Gelöschter Benutzer
Ich finde es krass, dass hier gleich zu Beobachter und Rechtsberatung und Hausschätzung geraten wird. :0((
Mit dem Vater sprechen, das ist der richtige Schritt. Den eigenen Standpunkt erklären, gemeinsam eine Lösung suchen. Alles andere läuft auf ErbSTREIT raus, obwohl der Vater alive and kicking ist. Seid doch froh, dass ihr es mit ihm persönlich klären KÖNNT.
queenie
Dabei seit: 21.05.2002
Beiträge: 632
@Me too: eine Beratung beim Beobachter ist absolut anonym, unverbindlich und einmalig. Ich finde das überhaupt nicht krass, sondern das Sache dienlich. Man bekommt qualifizierte Antworten auf Fragen, die hier im Forum nur Spekulationen auf emotionaler Basis entsprechen.
Ich habe in einem ähnlichen Fall auch Auskunft bekommen, die mir weitergeholfen hat, die Sache absolut ohne Streit zu einem guten Ergebnis zu führen (Erbvorbezug).
Und übrigens kann ein Gespräch mit dem Vater, alive and kicking wie er sein mag, genauso ein Erbstreit entstehen. Dieser ist, wie man ja unschwer erkennen kann, bereits entstanden.
queenie
Dabei seit: 21.05.2002
Beiträge: 632
oh ja, es fehlt noch ein "durch". Du weisst schon, wo icon_smile.gif