Rechte bei Hausverkauf an Schwester

kayla
Dabei seit: 19.11.2003
Beiträge: 21
eine fremde: würden wir einem unserer kinder 'nur' die Schulden überschreiben, fände ich das gegenüber den anderen ungerecht. in den meisten fällen bedeuten das doch 200- 300 t franken geschenkt.
eineFremde
Dabei seit: 17.02.2004
Beiträge: 1958
ach ja, das Recht auf Gewinnbeteilung, wenn das Haus innert einer bestimmten Frist verkauft würde, haben wir natürlich auch.
eineFremde
Dabei seit: 17.02.2004
Beiträge: 1958
kayla, gut sehen meine Schwester und ich das anders. Sie hätte das Haus samt den Schulden bestimmt niemals gewollt.
So "hocken" nun wir auf den Schulden. Würden wir das Haus verkaufen wollen, wäre auch das unser Problem.
Meine Eltern wollten das Haus nicht mehr. Verkaufen hätten sie es wohl nur mit Verlust können.
Gelöschter Benutzer
@Fremde

Das Haus hat aber schon mehr Wert als die Hypothekarschuld. Wir sind ja nicht in den USA.
eineFremde
Dabei seit: 17.02.2004
Beiträge: 1958
ich habe ja auch eine tolle Schwester!
Gelöschter Benutzer
:0))
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 991
kommt darauf an, wieviel unter dem aktuell geschätzem wert, sie es kaufen konnte und was für bedingungen im vertrag festgehalten wurden. zb wenn dein vater ein lebenslängliches wohnrecht erhalten hat, dan wirst du nicht viel gegen einen tieferen preis machen können.
wenn der verkaufspreis tiefer ist, als der schätzwert, dann kann es sein, das wenn dein vater mal sozialhielfe, bezw bei der rente, wegen pflege zusatzleistung benötigt, das deine schwester ev zur kasse gebeten wird, je nach dem, wie viel günstiger sie das haus bekommen hat.

wann er das haus verkauft hat, spielt dabei keine rolle, denn nimand kann einem vorschreiben, wie lange, bezw bis zu welchem alter man ein haus behalten muss.