kommt darauf an, wieviel unter dem aktuell geschätzem wert, sie es kaufen konnte und was für bedingungen im vertrag festgehalten wurden. zb wenn dein vater ein lebenslängliches wohnrecht erhalten hat, dan wirst du nicht viel gegen einen tieferen preis machen können.
wenn der verkaufspreis tiefer ist, als der schätzwert, dann kann es sein, das wenn dein vater mal sozialhielfe, bezw bei der rente, wegen pflege zusatzleistung benötigt, das deine schwester ev zur kasse gebeten wird, je nach dem, wie viel günstiger sie das haus bekommen hat.
wann er das haus verkauft hat, spielt dabei keine rolle, denn nimand kann einem vorschreiben, wie lange, bezw bis zu welchem alter man ein haus behalten muss.