
giba11
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 06.08.2008
Beiträge: 809
Danke Wichtelmami.
Als Erstes hätte ich auch gedacht durch Anzahl Grundstücke (3).
Aber ich kann auch verstehen vom Gebrauch her, dass es durch Anzahl Wohnungen (4) richtig und gerechter sein könnte.
Die Rechnung wurde nun durch 4 gerechnet und mich nimmt es eben wunder, ob es da eine rechtliche Grundlage gäbe.
Denn im nächsten Schritt müssen wir die Arbeiten verrechnen, welche auf unserem Grundstück gemacht wurden und wo ein Nachbar das Wegrecht hat. Dieser Strassenabschnitt brauchen wir nicht mehr, um zu unserer Garage zu gelangen. Sondern der Nachbar. Er kommt sonst nicht zu seinem Haus. Der Winterdienst macht er mehrheitlich. Jedoch mit einem Fahrzeug mit Schneeketten, was den Belag und die Verbundsteine mehr belastet. Hier gilt es dann nun auch zu klären, ob diese Kosten durch 2 oder 3 geteilt werden müssen. Hier ist die Nutzung ganz klar nicht mehr die Gleiche. Aber es ist unser Grundstück.
Als Erstes hätte ich auch gedacht durch Anzahl Grundstücke (3).
Aber ich kann auch verstehen vom Gebrauch her, dass es durch Anzahl Wohnungen (4) richtig und gerechter sein könnte.
Die Rechnung wurde nun durch 4 gerechnet und mich nimmt es eben wunder, ob es da eine rechtliche Grundlage gäbe.
Denn im nächsten Schritt müssen wir die Arbeiten verrechnen, welche auf unserem Grundstück gemacht wurden und wo ein Nachbar das Wegrecht hat. Dieser Strassenabschnitt brauchen wir nicht mehr, um zu unserer Garage zu gelangen. Sondern der Nachbar. Er kommt sonst nicht zu seinem Haus. Der Winterdienst macht er mehrheitlich. Jedoch mit einem Fahrzeug mit Schneeketten, was den Belag und die Verbundsteine mehr belastet. Hier gilt es dann nun auch zu klären, ob diese Kosten durch 2 oder 3 geteilt werden müssen. Hier ist die Nutzung ganz klar nicht mehr die Gleiche. Aber es ist unser Grundstück.
Nùme Muet, aus chùnnt guet!