Rechtliches

giba11
ThemenerstellerIn
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Danke Wichtelmami.

Als Erstes hätte ich auch gedacht durch Anzahl Grundstücke (3).
Aber ich kann auch verstehen vom Gebrauch her, dass es durch Anzahl Wohnungen (4) richtig und gerechter sein könnte.
Die Rechnung wurde nun durch 4 gerechnet und mich nimmt es eben wunder, ob es da eine rechtliche Grundlage gäbe.

Denn im nächsten Schritt müssen wir die Arbeiten verrechnen, welche auf unserem Grundstück gemacht wurden und wo ein Nachbar das Wegrecht hat. Dieser Strassenabschnitt brauchen wir nicht mehr, um zu unserer Garage zu gelangen. Sondern der Nachbar. Er kommt sonst nicht zu seinem Haus. Der Winterdienst macht er mehrheitlich. Jedoch mit einem Fahrzeug mit Schneeketten, was den Belag und die Verbundsteine mehr belastet. Hier gilt es dann nun auch zu klären, ob diese Kosten durch 2 oder 3 geteilt werden müssen. Hier ist die Nutzung ganz klar nicht mehr die Gleiche. Aber es ist unser Grundstück.

Nùme Muet, aus chùnnt guet!
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
und dann gibt es noch die Variante nach Wertquote, so wie sie meistens auch innerhalb von Stockwerkeigentümer angewendet wird.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
Gelöschter Benutzer
Durch Anzahl Parkplätze und dann übernimmt jeder soviele Anteile, wie er Parkplätze hält.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
gibt es denn keine entsprechende grundlast- und dienstbarkeitsregelungen im grundbuch?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
giba11
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 06.08.2008
Beiträge: 809
Wegen Grundlast- und Dienstbarkeitsregelungen im Grundbuch muss ich noch abklären. Das weiss ich eben nicht, wie das Wegrecht dort eingetragen ist.

Nùme Muet, aus chùnnt guet!