
giba11
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 06.08.2008
Beiträge: 809
Wie ist das rechtlich gesehen?
Situation:
Eine Zufahrtsstrasse mit Wegrecht für 3 Häuser.
Der Weg gehört einer Erbengemeinschaft, welche sie selber nicht benutzt und nicht Anwohner ist.
Die Strasse wurde neu geteert.
Die Kosten werden von denen mit dem Wegrecht bezahlt.
Wie werden die Kosten zwischen den Personen mit dem Wegrecht aufgeteilt?
1 Haus mit 1 Ehepaar
1 Haus mit 1 Familie
1 Zweifamilienhaus mit 2 Stockwerkeigentum mit 1 Familie und 1 Ehepaar
Werden die Kosten durch 3 oder durch 4 geteilt?
Gruss
giba11
Situation:
Eine Zufahrtsstrasse mit Wegrecht für 3 Häuser.
Der Weg gehört einer Erbengemeinschaft, welche sie selber nicht benutzt und nicht Anwohner ist.
Die Strasse wurde neu geteert.
Die Kosten werden von denen mit dem Wegrecht bezahlt.
Wie werden die Kosten zwischen den Personen mit dem Wegrecht aufgeteilt?
1 Haus mit 1 Ehepaar
1 Haus mit 1 Familie
1 Zweifamilienhaus mit 2 Stockwerkeigentum mit 1 Familie und 1 Ehepaar
Werden die Kosten durch 3 oder durch 4 geteilt?
Gruss
giba11
Nùme Muet, aus chùnnt guet!