Rechtschutzversicherung...

bike11
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.03.2005
Beiträge: 53
Habt ihr eine Rechtschutzversicherung? Bei wem? Auf was muss man achten, wenn man eine abschliessen will? Die Jahresprämien sind doch sehr unterschiedlich...
Danke für eure Hilfe!
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Dachte bis vor kurzem auch dass dies nicht notwendig ist, nun habe ich zumindest die vom TCS für Verkehrsfragen von 99.- /Jahr für die ganze Familie.
Wobei auch die beste Rechtsschutz nichts nützt, wenn der Richter behauptet, dass Schwarz Weiss ist und sein Urteil das letztinstanzliche ist icon_frown.gif(

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wir haben seit Jahren die Rechtschutzversicherung vom TCS, Assista - Verkehr und Privat.

Wir sind sehr gut zufrieden. Hatten sie auch schon öfters gebraucht.
Du musst hierbei einfach noch TCS Mitglied sein.

@pluto: Wenn der Richter behauptet, Schwarz sei Weiss, hast Du mit einer Rechtschutzversicherung erstens mal einen Anwalt, der Deine Interessen vertritt und für Dich vor Gericht einsteht. Kommt es trotzdem zu einer Verurteilung, werden die Anwalts- und Gerichtskosten von der Assista übernommen. Sie bezahlen bis Fr. 250'000.-- pro Fall !

Wir bezahlen für die Privat Versicherung Fr. 215.00 pro Jahr.

Die Rechtschutzversicherung berät Dich auch rechtlich.

Andere kenne ich nicht, vor Jahren war die Assista die Nr. 1.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@GabrielaA eine Rechtsschutz übernimmt aber immer nur die Kosten, aber nicht den Schaden. Wenn der Richter aber in der Urteilsbegründung Dinge behauptet, welche nachweislich und in Uebereinstimmung mit allen anderen Meinungen nicht dem Gesetz entspricht und er aus formalen Gründen die letzte Instanz ist, so kann er behaupten was er will, weil das Bundesgericht auf den Fall erst gar nicht eingeht.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
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@pluto: Ja, das ist leider wirklich so. Die Rechtschutzversicherung bewahrt uns nicht vor dem Schaden, sondern berät uns in rechtlichen Fragen bei einem Streitfall, sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, würden sogar eine Kautiom vorschiessen.
Immerhin fallen dann nicht noch tausende von Kosten auf mich zu.

Bei einer Vollkasko bin ich auch nicht gegen einen Unfall versichert, sondern der Schaden wird bezahlt.

Hatte mal eine Diskussion mit einer Krankenschwester, pro und Kotra Zeckenimpfung: Sie (pro) brachte das Argument, dass sie ihr Auto mit Vollkasko und sonstigen Versicherungen gegen Unfall geschützt hätte, wieso solle sie die Kinder und sich nicht gegen eine Krankheit durch Zeckenbisse schützen ?

Auch die beste Versicherung schützt mein Auto nicht vor einem Schaden, er wird nur bezahlt.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Übrigens, @pluto und @all:
Kürzlich las ich einen Leserbrief: Ein Autolenker fuhr zu schnell. Abzüglich der Toleranz fuhr er noch 1 km/h zu schnell. Er erhielt eine Busse von Fr. 40.-- die er als gerecht empfand und zahlte.

Da er nicht sein eigenes Fahrzeug lenkte und somit der Besitzer den fremden Lenker meldete, kamen noch Administrativkosten dazu, schlussendlich musste er Fr. 170.-- bezahlen !

Wenn ich zur Arbeit gehe, stelle ich mein Auto immer auf einem öffentlichen Parkplatz ab, der auch zu einem Sportgebäude gehört. Ab 1.9. gibt es in dieser Stadt eine neue Parkordnung. Weil ich nicht genau wusste, wie das in diesem Bereich funktionierte, fragte ich auf der Stadtpolizei ab.

Der Polizist meinte dann sofort, der Parkplatz gehöre bereits der Nachbarsgemeinde und hätte nichts mit der neuen Parkverordnung der Stadt zu tun. Ich wiederholte dann, dass das heisse, ich könne dort ohne Parkscheibe zu stellen, unbegrenzt parkieren. Er meinte dann nur, dies sei halt die andere Gemeinde.

Ich stellte mein Auto - es war der 2.9 - dort ab, ohne Parkscheibe zu stellen. Am Mittag sehe ich eine Busse von Fr. 40.00. Ausgestellt von der Gemeindepolizei. Ich rief dann dort an. Der Polizist dort war eher schroff und meinte, die neue Parkordnung gelte auch in ihrer Gemeinde, dies sei in alle Haushaltungen der Gemeinde verschickt worden. Ich wohne aber in einer anderen Gemeinde. Ich erzählte ihm dann, dass ich extra auf der Stadtpolizei angefragt hätte. Da meinte der Beamte nur, die dürfen und können keine Auskunft über die Parkordnung der anderen Gemeinde geben. Die Strasse, vor dem Parkplatz ist Stadt, der Parkplatz ist Gemeinde, das Gebäude ist jedoch mit der Stadt beschritet.

Ausserdem, meinte der Beamte, stünden seit langer Zeit Signaltafeln, dass hier eine Parkscheibe gestellt werden muss. Zwei andere Frauen, die auch dort parkierten, erzählten, die Schilder wären ganz frisch aufgestellt worden.
Als ich dann sagte, ich hätte DORT kein Schild gesehen, machte er, ach so, dann haben wir ja auch noch Missachten von Verkehrsschildern.... Und sie bestehen auf die Busse.

Ich bezahlte die Busse, jedoch am Postschalter mit 10 Einzahlungsscheinen !!
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@Gabriela, dann hast du schlussendlich aber trotzdem ziemlich tolerante Beamte gehabt.

http://www.bfu.ch/German/strassenverkehr/rechtliches/Documents/II_A_1_1.aspx

Zu beachten ist bei weissen Parkfeldern es immer eine zusätzliche Tafel haben muss auf welcher die Bedingungen stehen. Hab auch erst kürzlich einen 40.- Schein unter der Scheibe gehabt, weil ich auf einen Parkstreifen parkierte, welcher nur für LKW vorgesehen war, leider habe ich das nicht gesehen, weil vor der Tafel ein LKW parkte und somit die Tafel nicht sichtbar war. Dachte zuerst auch, dass dies doch nicht sein kann, aber weil im Prinzip zur Markierung immer eine Tafel dazugehört liegt es jedem selber in der Pflicht diese Tafel ggf. sogar zu suchen !

Zur Auskunft der Polizisten ist es so, dass diese bei komplizierten Fällen juristisch zu wenig bewandert sind um wirklich korrekte Auskünfte zu geben. Es hat den Vorteil, dass man damit fast sicher ist, dass man keine Busse von einem Polizisten bekommt, ob der Richter das dann gleich sieht ist eine andere Frage. Hatte erst kürzlich den Fall als ich mit dem zuständigen Beamten diskutierte, welcher bei uns für die Markierungen zuständig ist, dass er selber nicht wirklich wusste was er tat!

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ja. @pluto, oft frage ich mich, über uns Rechtsystem.
Da wird ein Automobilist schlussendlich mit 170.- gebüsst, weil er 1 km/h zu schnell mit einem fremdem Wagen unterwegs war, Raser die sich ein Rennen liefern und dabei eine junge Frau töten, werden im Vergleich dazu, ganz sanft angepackt.

Noch während der Dauer vom Prozess lieferten sie sich wieder ein Rennen und wurden erwischt, sie fuhren auch ohne Führerschein.

Ein Kollege von uns fuhr vor ein paar Jahren morgens mit dem Auto zur Arbeit. Er fuhr auf die Autobahn, als er, in der Einfahrt, in der Kurve auf Glatteis geriet, schleuderte und in die Leitplanke knallte.

Andere Personen und Fahrzeuge wurden nicht betroffen. Er rief, korrekterhalber, die Polizei an. Schlussendlich gab es für ihn ein riesen Verfahren. Führerausweisentzug, Verurteilung, und und und.

Er wohnt im Kt.Fr., ist Deutschschweizer und Franz. kann er für den Alltag genügend. Doch die ganzen Dossiers kamen auf Franz. Er hatte zudem keine Rechtschutzversicherung, nahm sich dann doch einen Anwalt Die Dossiers mussten auf Deutsch übersetzt werden, doch bis die dann geliefert wurden, lief die Eingabefrist ab.

Seine Frau war zum Zeitpunkt hoch schwanger und brachte noch während dem Verfahren ein Kind zur Welt.

Wie genau das ganze ausging, habe ich nie nachgefragt. ICh weiss jedoch, dass er meinte, er fühle sich absolut betrogen !
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Beim Beobachter kannst du auch eine Rechtsschutzversicherung abschliessen, haben wir, da wir eh den Beobachter abonniert haben und so auch immer die neuesten "Fälle" mitbekommen.

Zu beachten ist, dass Rechtsschutzversicherungen, wie auch andere Versicherungen, nur für Schäden aktiviert werden können AB Versicherungsbeginn.