thomas, das stimmt nicht!
Hier Art. 28 zum allgemeinen Teil des Sozialversicherungsgesetzes:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/830_1/a28.html
eine bestimmung in diesem sinn gibt es auch im privatversicherungsrecht unter dem begriff der schadenminderungspflicht.
ich denke, es geht um ein sogenanntes case management.
der versicherung geht es nicht darum zu prüfen, ob dein vater wirklich krank ist, sondern sie kommt ihrer pflicht nach, frühzeitig abzuklären, ob dein vater eventuell anspruch auf eine rente der invalidenversicherung hat. dies, einerseits, damit die einjährige wartefrist bei der iv mit taggeldern der krankentaggeldversicherung abgedeckt werden kann, und andererseits dass das iv-verfahren beim ende des anspruchs auf taggeldleistungen ebenfalls zu ende ist, und dein vater nicht sozialhilfe in anspruch nehmen muss, weil die taggeldversicherung nicht mehr bezahlt.
es ist sicher ratsam, wenn sich dein vater zb bei der schweizerischen patienten organisation über seine rechte und pflichten informiert. sie werden ihm auch helfen, wenn eine verfügung z.b. bezüglich leistungseinstellung eingeht. die soll man nämlich nicht einfach so akzeptieren. hier noch die adresse der spo : www.spo.ch
gruss von pippi zu pippi