Rechtsfrage bez. Versicherung des Arbeitgebers

Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
thomas, und wo steht da jetzt, dass der arbeitnehmer den ganzen tag anwesend sein muss, und nur 50% leistung erbringt?

sinn und zweck einer teilweisen arbeitsfähigkeit bei krankheit ist, dass der arbeitnehmer sich erholen kann. das kann er wohl am besten zu hause.

anders ist es, wenn ein arbeitnehmer aufgrund seiner einschränkung (zb infolge eines hirnschlages) langsamer arbeitet. dann ist er zwar 100% arbeitsfähig, aber die leistung beträgt lediglich 50% .
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
pippi.... helfen ist immer so eine sache... sie handeln natürlich auch in eigenem interesse. daher der rat zur spo. da bekommt man auch die sachkundigeren infos wie hier :s
Gelöschter Benutzer
Wie Pippilangstrumpf geschrieben hat, geht es vor allem darum, abzuklären und zu helfen.

Von den Patienten wird so ein Besuch aber oft als "Polizeikontrolle" empfunden.

Klar ist, wer nur krank spielt und nicht wirklich krank ist, für den kann so ein Besuch "hintenrausgehen". Eine Dame, die in dem Betrieb arbeitete, wo ich früher Personalchefin war, hat bei so einem Besuch gesagt: "Na klar könnte ich mehr arbeiten, nur der Arzt will das nicht." Das ist bei der Versicherung natürlich nicht auf taube Ohren gestossen...

Was ich raten würde: Ehrlichkeit!

Wenn Dein Vater erzählt, wie es ihm geht, wie die Entwicklung (v.a. Dauer und %) ist, dann geht das schon klar.
Gelöschter Benutzer
Ach ja und die Diskussion um die 50 % (halbtags oder ganztags mit eingeschränkter Leistung), die löst man am besten, indem man vom Arzt verlangt, dass er klar aufschreibt, wie die 50 % gemeint sind.

Beides kann, je nach Krankheit/Unfall und je nach Berufstätigkeit, logisch sein.
herzfrau
Dabei seit: 11.09.2002
Beiträge: 103
wie froh ich wäre, wenn wir in der arztpraxis keine versicherungsberichte ausfüllen müssten - das wäre traumhaft.

diese berichte gehen an den vertrauensarzt der versicherung und entscheidet nachher.

das ist nachher ein zusammenspiel aus vertrauensarzt, versicherung und patient.

denke bei ihm kommt dazu, dass die versicherung des arbeitgebers nicht alle kosten tragen will und sie früher oder später auf iv oder so abschieben möchte.

besteht die chance dass dein vater wieder voll arbeitsfähig sein kann?

betreffend seinem alkohol-krankheit würde ich nichts sagen, so fern man es nicht riecht. sorry fühle dich nicht angegriffen, gäell.

würde mir noch die frage überleben: ob der arbeitgeber von seinem problem weiss oder sein hausarzt.
wenn beide es wissen, würde ich mich mit dem hausarzt absprechen was er sagen soll.

gruss herzfrau
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
ppls

[thomas, und wo steht da jetzt, dass der arbeitnehmer den ganzen tag anwesend sein muss, und nur 50% leistung erbringt?]

am selbe ort, wo steht, dass er nur den halben tag, dafür mit 100% leistung answesend sein muss icon_wink.gif

drum hab ich ja geschrieben, dass ich diese USANZ, wie pluto sie beschrieb, so auch kenne.


bezüglich versicherung bin ich mir nicht wirklich sicher. ich find nur immer wieder diese passage (sinnverwandt):

Personen, die Versicherungsleistungen beanspruchen, haben alle Personen und Stellen, namentlich Arbeitgeber, Ärztinnen und Ärzte, Versicherungen sowie Amtsstellen im Einzelfall zu ermächtigen, die Auskünfte zu erteilen, die für die Abklärung von Leistungsansprüchen erforderlich sind. Diese Personen und Stellen sind zur Auskunft verpflichtet.

wie leitest du daraus ab, dass eine diagnose erforderlich ist?

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
@Pippilangstrumpf ein Arbeitszeugnis liesst sich wie folgt:
50% = halbe Leistung
Halbtags = halbe Zeit

Wenn Unklarheiten über die genaue Definition bestehen muss beim Arzt zurück gefragt werden, wie er denn sein Zeugnis genau meint. Diese Auskunft darf und muss er sogar geben weil das Arztzeugnis ja für den AG bestimmt ist.

Ein vollständiges Arbeitszeugnis beschreibt klar ausgeführt Leistung und Zeit. Seit einiger Zeit gibt es in verschiedenen Kantonen sogar spezielle Formulare für diese detaillierten Arbeitszeugnisse.

Das 50% ohne weitere Angaben 100% Zeit zu 50% Leistung bedeuten kommt daher weil genau dies in den meisten Fällen den grössten Sinn macht. In Fällen in denen arbeiten auch mit reduzierter Leistung nicht geht, kommt sowieso eine 100% Arbeitsunfähikeit zur Anwendung.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)