nein, eigentlich nicht, da der vertrag auch mündlich gültig ist, ausser die agb des veranstalters sähen was anderes vor. schau mal in diesen nach, denn es kann durchaus sein, dass er schriftlichkeit verlangt.
auf der anderen ist es natürlich nicht ganz einfach zu beweisen, dass mündlich ein vertrag abgeschlossen wurde.
Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.