
yucca
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 08.02.2007
Beiträge: 3069
jemand hat von mir am 20.Dez.10 etwas ersteigert.Bis zum heutigen Tag wurde die Ware nicht bezahlt.Ich machte die Person mit 2 Mails darauf aufmerksam und bat sie,den Betrag zu begleichen.Ohne Erfolg,sie reagierte auch nie auf die Mails.Ich meldete das ricardo und füllte zugleich das Rückerstattungsformular aus.Zugleich schrieb ich der Käuferin erneut eine Mail um ihr mitzuteilen dass ich vom Vertrag zurück trete.Die Verhandlungen,via ricardo,laufen. Nun zu meiner Frage: Wenn ich sie negativ bewerte,kann sie mich dann auch negativ bewerten?Hätte schon etwas mühe damit,da die Schuld eindeutig bei ihr liegt.
Sie hatte,als ich ihre Bewertungen einsah,3 negative von 45.Als ich letzte Woche nachschaute waren alle negativen weg.
Ist irgendwie schon sehr komisch...
Sie hatte,als ich ihre Bewertungen einsah,3 negative von 45.Als ich letzte Woche nachschaute waren alle negativen weg.
Ist irgendwie schon sehr komisch...
Auch aus Steinen, die in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.