Ricardo, wie weit kommt ihr unzufriedener Kundschaft entgegen

sogetsu
Dabei seit: 30.01.2004
Beiträge: 423
Bei Paketen Inland haftet die Post für Schaden bei Verlust, Beschädigung oder nicht gehöriger Zustellung bis max. CHF 500.-. So stehts auf dem Flyer der Post, den ich hier vor mir liegen habe. Der Empfänger muss sich an die Post wenden, wenn er denkt, dass der Schaden während des Transportes entstanden ist. Der Schaden muss sofort gemeldet und dokumentiert werden, d.h. Verpackung muss vorgewiesen werden. Ich verschicke viele Pakete, verpacke sie gut und mache meist noch ein Foto vom fertigen Paket, dann weiss ich wie es bei der Aufgabe ausgesehen hat.