@monster
Das ist seine Version, die nun geprüft wird. Sein Konto, sein Geld, und somit verstösst ein Devisengeschäft ganz sicher gegen die Compliance-Auflagen, ob nun er oder seine Frau den Auftrag dazu gibt. Die Frage stellt sich bloss, ob es seinen Kopf kosten soll, wenn seine Frau den Fehler gemacht hat. Erlaubt ist es trotzdem nicht, 100 %. Und das weiss er auch, darum hat er das Geschäft ja am Morgen darauf auch gemeldet. Warum weder er noch der Leiter Rechtsdienst auf die Idee kamen, das Geschäft zu annullieren, ist mir auch ein Rätsel.
Mein Mann hat auch Compliance-Auflagen, und die gelten auch für mich, wenn ich Börsengeschäfte in seinem Namen mache. Auch wenn ich selbst keine Insider-Informationen habe. Es ist nicht wirklich schwierig, sich das zu merken, und eine Transaktion über 400K ist für Mrs Hildebrand eine grosse Transaktion, kein Tagesgeschäft. Die einzige andere Erklärung wäre, dass sie ihre eigenen Geschäfte regelmässig über die ihres Mannes abwickelt, was dann wiederum die amerikanische Steuerbehörde interessieren dürfte. Wie auch immer: Ich bin auch der Ansicht, dass das genau untersucht werden muss, auch die Überprüfungsmechanismen innerhalb der Nationalbank.