Agnes2
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 10.12.2003
Beiträge: 75
Hallo
wir hatten dieses Thema hier schon mal aber ich finde das nicht mehr.
Wie ist das nun genau, falls die Eltern zum Pflegefall werden und deren Konto auf null steht, kann in welchem Fall von Schenkungen oder Erbvorbezug, Geld von den Erben zurückgefordert werden?
Wohnhaft in Zürich:
-Kann alles zurückgefordert werden?
-Auch Erbvorbezüge die länger als 2, 3 oder wieviel? Jahre zurück liegen?
-Kann die Stadt Zürich einfordern wenn die Erben in einem anderen Kanton leben?
Falls irgenwer jemand kennt, der Auskunft geben kann, bitte ich euch, die mir zukommenzulassen
Danke
wir hatten dieses Thema hier schon mal aber ich finde das nicht mehr.
Wie ist das nun genau, falls die Eltern zum Pflegefall werden und deren Konto auf null steht, kann in welchem Fall von Schenkungen oder Erbvorbezug, Geld von den Erben zurückgefordert werden?
Wohnhaft in Zürich:
-Kann alles zurückgefordert werden?
-Auch Erbvorbezüge die länger als 2, 3 oder wieviel? Jahre zurück liegen?
-Kann die Stadt Zürich einfordern wenn die Erben in einem anderen Kanton leben?
Falls irgenwer jemand kennt, der Auskunft geben kann, bitte ich euch, die mir zukommenzulassen
Danke