Schaden durch unser Kind

tikwah
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.07.2005
Beiträge: 323
Hallo zusammen,

bis jetzt hatten wir Glück und hatten nie einen Schaden, den wir bezahlen mussten, wo unsere Kinder etwas beschädigten. Tja, und jetzt, heute Abend erfuhren wir, dass unser jüngstes Kind im Sommer letzten Jahres die Fliegentüre der Schwester meines Mannes beschädigt hatte, indem sie (5 jährig) zuwenig diese beachtete und hineinrannte. Die Türe konnte man wieder einhängen, aber sie war beschädigt. Dazu muss ich noch sagen, dass sie 12 jährig ist. Nun, bis jetzt hat sie es leider nicht abgeklärt, da sie selber eine schwierige Zeit durchmachte. So hat sie uns auch nichts gesagt. Und jetzt, auf den Sommer wollte sie sie reaparieren und liess einen Handwerker kommen...und dieser eröffnete ihr, dass es keine Ersatzteile mehr gäbe und es etwa 2500.- kosten wird. gibt es etwas, was wir beachten müssen...wir haben es unserm Versicherungsberater gemolden...vielleicht hat jemand von Euch mehr Erfahrungen?
Vielen Dank!

Relax...take it easy (fällt mir nicht immer so leicht)
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
unschön, dass die "geschädigte" so lange braucht, um den schaden zu melden. grundsätzlich müsste sie dies umgehend nach feststellung tun...

schlimmstenfalls wäre der zeitwert der beschädigten tür zu ersetzen, nicht aber die kosten für eine komplett neue tür. der zeitwert wäre über die amortisationsfrist für türen in der eingebauten qualität zu klären.

ob der versicherungsberater die richtige anlaufstelle ist, wäre ebenso zu klären. prinzipiell müsste es als schaden der entsprechenden abteilung der versicherung angemeldet werden. die klärt und wehrt auch allenfalls unberechtigte ansprüche ab (zumindest sollte sie dies). übernimmt die versicherung einen teil lohnt es sich je nach selbstbehalt, diesen zu übernehmen.
tikwah
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 28.07.2005
Beiträge: 323
Danke, ja das finden wir eben auch...sie sagte uns, dass sie die finanziellen Mittel nicht hatte um den Handwerker kommen zu lassen. Wo wir auch Verständnis haben...
Ich nehme an, die amortisationsfrist für Türen dieser Art wird durch die Versicherung abgeklärt? Und wenn die Versicherung nur einen kleinen Teil übernimmt....müssen wir dann den Rest privat nicht übernehmen..richtig?
Es ist einfach nicht so ganz angenehm, da sie die Schwester meines Mannes ist.....und wir den Familienfrieden bewahren möchten...

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monster
Dabei seit: 14.01.2003
Beiträge: 385
Wenn du die Sache rechtlich regeln willst bist DU vermutlich überhaupt nicht Haftpflichtig, sondern dein Kind. Also musst DU überhaupt nichts zahlen.

Ich würde mir aber einfach überlegen wieviel dir die Beziehung zwischen deiner Familie und deiner Schwägerin wert ist. Reicht es dann ev. um den Schaden zu begleichen?

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Gelöschter Benutzer
ein fliegen gitter an der balkontüre kostet 2500.-?? da würde ich schleunigst mal eine gegenofferte einholen.

es ist wirklich enorm spät, diese meldung. bin ja gespannt was die versicherung dazu mein.
Gelöschter Benutzer
aber wenns sie so kullant ist wie unsere, wird sie bestimmt bezahlen. die hat sogar nachbars schaden übernommen, als am ersten august eine rakete die unsre jungs gezündet haben wieder umgekehrt ist und auf die sonnenstore gefallen ist die trotz einbrechender dunkelheit immer noch draussen war.
Balance
Dabei seit: 08.01.2009
Beiträge: 2951
@Monster, und wo sollen denn die Kinder ihre Haftpflichtversicherung haben, wenn die Eltern nicht haftpflichtig sind ? Ganz klar durch ihre Eltern, und zwar solange sie im selben Haushalt wohnen und nicht erwerbstätig sind.

Dasselbe Beispiel ist wie das Auto zerkratzen an Dritte.

Die Versicherung wird der Schaden aus der PH übernhemen müssen, mit einem Selbstbehalt um die 200.--, je nach dem was in der Police vereinbart wurde.

Betr. Türe würde ich schon noch andere Offerten einholen.

Lebe Dein Tag wie es Dein Letzter wäre
Balance
Dabei seit: 08.01.2009
Beiträge: 2951
Ausserdem betreffend Zeitpunkt des Schadens ist relativ.

Hast Du ein Steinschlag an der Frontscheibe welches Du auf Anhieb nicht bemerkst und sich erst mit der Zeit der Riss ausdehnt, kannst Du auch nicht mehr nachvollziehen, wann der Steinschlag genau passiert ist.

Somit kann Deine Schwägerin der Schaden als unmittelbar melden, und nicht erwähnen dass er von einem Jahr entstanden ist.

Lebe Dein Tag wie es Dein Letzter wäre
monster
Dabei seit: 14.01.2003
Beiträge: 385
Balance, die Kinder sind durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt, das stimmt, aber eben weil sie Haftpflichtig werden können, sonst bräuchten ja nur die ELtern eine Versicherung.

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Connie
Dabei seit: 06.05.2003
Beiträge: 266
Ich würde den Schaden der Versicherung melden, nicht erwähnen, dass der Schaden schon vor einiger Zeit passiert ist. Die Versicherung fordert dann ev. eine Offerte eines Handwerkers bei deiner Schwägerin ein, oder verzichtet darauf und bezahlt die Rechnung der Reparatur. Je nachdem wie ihr versichert seit, zahlt ihr nur den Selbstbehalt. Bei unserer ist der 100.-. Ausserdem scheint mir eine Fliegentür für 2500.- doch sehr sehr teuer.

Ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag.