scheidung àltestes Kind will zum Vater

Smile79
Dabei seit: 07.04.2009
Beiträge: 2397
vater zog aus, freund zog ein... (auch wenn mein kommentar jetz hier nicht viel bringt).... einige muten ihren kindern gar viel zu.

und mit 14... sorry, da ist doch stress vorprogrammiert wenn jetzt irgend ein platzhirsch so rasch im privaten (auch der kinder) sich breit macht...

wieso sich das leben zusätzlich schwer machen.... step by step, und sonst respektieren das sohnemann zum vater zieht, wenn man kein fingerspitzengefühl für das gefühlsleben der kinder aufbringen kann....

sorry, nur meine meinung...
kaba
Dabei seit: 14.05.2012
Beiträge: 1
Meines wissen können Kinder ab 14 selbst entscheiden bei wem sie Leben wollen. Die Mutter müsste in diesem Fall ganz triftige Grüde haben damit der Sohn nicht zu Vater gehen könnte
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@susi
Klare Antwort auf Deine Frage: Ja, der Vater hat sehr gute Chancen. Und noch frecher obendrauf: mit der richtigen Beratung geht das blitzschnell.

Die Ausgangslage für die Zuteilung der elterlichen Sorge bzw. der elterlichen Obhut sind grundsätzlich für beide Elternteile dieselben.

Laut BGer können Kinder ab 6 Jahren befragt werden. Je nach Alter machen das die Richter direkt selbst oder geben Fachleuten einen entsprechenden Auftrag. Die Chance, dass ein 14 jähriger befragt wird, ist relativ hoch und kann durch einen Antrag des Vaters noch erheblich gesteigert werden.

Bietet der Vater für die elterliche Obhut zu seinem 14 jährigen Sohn geeignete Voraussetzung steht einer Zuteilung nichts im Wege.

Meint die Mutter tatsächlich, durch eine Verzögerung des Scheidungstermins etwas zu erreichen, geht der Schuss mit richtiger Beratung des Vaters nach hinten los. Allenfalls auch, wenn der Junge in der Befragung (was er hoffentlich tut) den Mund aufmacht:

Der Vater kann jederzeit eine Verfügung, allenfalls sogar superprovisorisch stellen, ihm die elterliche Obhut für den Sohn per sofort zu übertragen. Im vorliegenden Fall "Konflikt mit neuem Partner der Mutter", welche offenbar auf ihrem neuen Freund besteht, hätte er damit durchaus gute Chancen.
Es wäre damit zu rechnen, dass er als vorsorgliche Massnahme die Obhut dem Vater überträgt.
Damit bekäme das Gericht auch das Verhalten und die etwas eigenwillige, wohl primär finanziell ausgerichtete Perspektive der Mutter auf ihren Nachwuchs mit. Nicht unbedingt Vorteilhaft für die Mutter in einem Scheidungsverfahren...
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@kaba
entscheiden können minderjährige Kinder nicht. Sie sind aber im Verfahren grundsätzlich zu befragen und ihre Interessen sind soweit möglich zu berücksichtigen.
pina
Dabei seit: 01.09.2008
Beiträge: 245
Okay.. nach reichlicher Überlegung.. Vielleicht hat die Mutter ja auch "trifftige" Gründe, dass sie nicht möchte, dass der Sohn beim Vater lebt.

Wir hören ja nur den Wunsch des Jungen, kennen aber nicht den Lebenswandel des Vaters.
Gelöschter Benutzer
@pina
Den Lebenswandel der Mutter kennen wir aber auch nicht!

Ich finde es befremdlich, dass immer die Mutter, weil sie die Mutter ist, die Kinder bei sich haben soll. Wieso können Kinder nicht auch beim Vater leben?
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@NewMurmi

Welch wahre Worte. Schon fast Balsam in meinen Ohren icon_wink.gif
susi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 07.01.2002
Beiträge: 583
ich von meiner Position aus kann sagen, dass das Kind bei der Mutter und beim Vater leben könnte.
Beide können die Erziehung gleich gut gewährleisten.
@angelface
An welche Stele muss der Vater sich wenden?
Schriftlich ans Gericht? Oder soll der Sohn zur Vormundschaftsbehörde und dort seinen Wunsch äussern?

In jeder Minute die man mit Ärger verbringt, versäumt man 60 glückliche Sekunden
oldboy
Dabei seit: 07.10.2006
Beiträge: 797
Unglaublich, dass es hier Frauen gibt, die einem 14jährigen das Recht absprechen wollen, in einem solchen Fall zu entscheiden!

Im Fussball geht es nicht um Leben und Tod, es geht um mehr.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 991
die frage ist, was spricht dagegen, das der junge beim vater bleibt? nehmen wir an, der vater währe drogensüchtig oder hätte ein alkoholproblem oder würde den jungen misshandeln oder vernachlässigen, dann währen das sicher gründe, wiso er nicht beim vater bleiben kann.

aber nur weil der vater keine freundin und keine haushälterin hat, ist das noch kein grund, wiso der junge nicht dort bleiben kann. der junge ist 14, dh er sollte selber auf sich aufpassen können und auch im haushalt ewas mithelfen und über mittag kann sicher einen mittagstisch organisiert werden und falls er die aufgaben nicht selbständig machen kann, gibt es auch da lösungen. es gibt auch mütter, die arbeiten gehen und die die kinder dann entweder fremdbetreuen lassen oder wenn sie genug alt sind, alleine zuhause lassen.

habe auch schon gehört, das kinder einen eigenen anwalt hatten. und er kann den antrag machen, das er schon während der trennung beim vater wohnen kann. vielleicht kann auch das jugendamt/vormundschaftsbehörde helfen. voraussetzung natürlich, der vater möchte den sohn bei sich haben