scheidung àltestes Kind will zum Vater

jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
Ich habe als 13jährige Vollweise sowohl Aufenthaltsort, als auch Vormundschaft selber bestimmt, entgegen anderslautender Bestimmungen im Testament meines Vaters. Bin einfach nach der Schule auf die Vormundschaftsbehörde der Stadt Zürich marschiert und erhielt sofort einen Termin und Unterstützung!
Warum sollte ein 14jähriger über sowas wie seinen Aufenthaltsort nicht entscheiden können? Der andere Elternteil bleibt ihm ja auch erhalten.
mosaik
Dabei seit: 26.01.2005
Beiträge: 424
Der Fakt, dass der Vater ausgezogen und der neue Freund gleich eingezogen ist, rührt nicht von grosser Sensibilität den Kindern gegenüber.

constant vigilance (Mad-eye-Moody)
Gelöschter Benutzer
jeruscha: du fragst, warum ein 14jähriger nicht über seinen aufenthaltsort entscheiden kann.

schau dir nur mal die themen an, ob man 15jährige hier und da abholen soll, wohin sie in die ferien sollen/dürfen, wie sie mit geld umgehen und mit ihren anderen resourcen. sooooo vernünftig sind nunmal nicht alle teenies mit 14, dass sie in jeder lage über ihren lebenswandel entscheiden können.

das ist die antwort auf deine frage "warum..."

es gibt auch teenies, die beschliessen mit 15 zuhause auszuziehen. also immer geht das nicht gut, und schon gar nicht ohne eine gehörige portion glück. ausserdem ist "gut gehen" relativ

grundsätzlich spricht ja klar nichts dagegen beim vater zu wohnen. aber im speziellen kennt keiner von uns die situation der beteiligten
Gelöschter Benutzer
der satz von wegen zuhause ausziehen bezieht sich auch auf jeruschas frage, warum ein 14jähreiger nicht über seinen aufenthaltsort entscheiden dürfen solle
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@jeruscha
Deine Darstellung, dass Du als 13-jährige selbst sowohl den Aufenthaltsort als auch die Vormundschaft bestimmt haben sollst, mag aus Deiner Perspektive jenes Alters so ausgesehen haben.
Real dürfte es wohl eher so gewesen sein, dass die Vormundschaftsbehörde, wissend das diesbezügliche Bestimmungen in einem Testament für die Behörde nicht verbindlich sind, die unterschiedlichen Wünsche gegeneinander abgewogen hat. Den Entscheid, und davon kann die VB nicht durch eine 13-jährige entbunden werden, hat jedoch klar die Behörde gefällt.

@nanny
Die Gründe, welche Du aufführst, derentwegen der Junge nicht beim Vater bleiben könne treffen durchaus auch auf eine gewisse Anzahl Mütter zu, deren Kinder bei ihnen leben.


@oldboy
Es sind weder Frauen (Mütter) noch Männer (Väter) die einem 14-jährigen das Recht absprechen, seinen Aufenthalt zu bestimmen.

Bei Trennungs-/Scheidungsverfahren sind es die zuständigen Gerichte, die das entscheiden.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@susi
Der Vater kann einen Antrag auf vorsorgliche Massnahmen stellen und die Zuteilung der Obhut mit entsprechender Dringlichkeit über den Sohn beantragen. Der Antrag muss entsprechend begründet sein. Die Gegenseite wird Gelegenheit bekommen, sich dazu zu äussern.

Bei Trennung/Scheidung ist das Gericht und nicht die VB zuständig.

Das Gericht wird in der folge über Obhut, Unterhalt und Umgangsrecht in Bezug auf den 14-jährigen entscheiden.

Da ein solcher Antrag die Stimmung zwischen den Parteien wohl ziemlich beeinflussen wird, würde ich empfehlen, dass sich der Vater dafür vorab die entsprechende fachliche Unterstützung holt.
jeruscha
Dabei seit: 30.12.2003
Beiträge: 1196
@jelena

Für völliges Selbstbestimmungsrecht bin ich natürlich auch nicht, aber wenn ein 14 jähriger durch Scheidung entweder bei der Mutter oder beim Vater leben wird, denke ich durchaus, dass der Jugendliche (vorausgesetzt bei beiden Elternteilen stimmt die Ausgangssituation) entscheiden kann, wo er leben möchte.

@Angelface

natürlich haben letztendlich die Behörden die entsprechenden Entscheide gefällt. Aber sie taten dies entgegen der Einwände und Gegenwehr des bisherigen Vormundes, sie handelten sehr schnell, speditiv und in gewissen Belangen wohl relativ "unbürokratisch" (ich durfte mir den neuen Amtsvormund aus drei Vorschlägen auswählen). Meine Willensäusserung wurde sehr stark gewichtet, dies meinte ich mit dem Beispiel.
Gelöschter Benutzer
haha jeruscha. deine aussagen, chronologisch:
1. ein 14 jähriger darf doch seinen aufenthalt frei bestimmen, du durftest dir mit 13 einen vormund wählen
2. ein 14jähriger darf doch wählen ob er bei mutter oder vater leben will, und du durftest aus 3 vorschlägen von der VB einen vormund auslesen

wenn man nun noch näher darauf eingehen würde, würde sich das eben nochmals relativieren und genau auf die faktoren die du nun unterschlägst kommt es halt an
anita-cornelia
Dabei seit: 18.09.2004
Beiträge: 826
ich hoffe doch sehr, dass der vater seine chance wahrnimmt und bekommt, besonders wenn es der wunsch des jugendlichen ist.
loeckli1
Dabei seit: 17.03.2008
Beiträge: 143
Hallo,
ein 14 jähriges Kind darf laut Gericht entscheiden, bei welchem Elternteil es wohnen will. Ausser nur ein Elternteil hat das alleinig Sorgerecht, aus irgend einem Grund. Wenn sich die Eltern streiten deswegen, entscheidet das Gericht, indem die Kinder befragt werden, ohne dass die Eltern dabei sind.
Wenn alles gerichtlich gemacht wird, hat der Vater eine Chance.
Lg loeckli1