@löckli
Sorry, wenn ich etwas gereizt reagiere. Könnte es Dir entgangen sein, dass die wir die Jahrtausendwende vor etwas mehr als 12 Jahren überschritten haben und das die Gesetze von 1908 inzwischen mehr als einmal revidiert wurden?
Nach heutigen (2013) geltenden Bestimmungen haben Eltern in Bezug auf die Obhutsfrage grundsätzlich identische Ausgangslagen. Wäre dem nicht so, würde dies schon gegen die Gleichstellungsgesetzgebung, welche inzwischen sogar eingeführt ist, verstossen.
Bei Trennungen und Scheidungen befinden sich die Eltern auch in einer ähnlichen Ausgangslage: Beide müssen sehen, wie sie Erwerb, Erziehung und Finanzen unter einen Hut bekommen. Zeiten, in welchen ein Kind die Lebenslange finanzielle Versorgung der Mütter sichergestellt hat, sind nun schon einige Jahre vorbei.
Heute ist es primär eine Frage der Anträge an die Gerichte, ob die elterliche Obhut der Mutter oder dem Vater zugeteilt wird. Dass die Mehrheit vorerst noch bei den Müttern ist, liegt schlicht daran, dass den Vätern aufgetischt wird, sie hätten keine Chance und darum den Antrag nicht stellen.