Ich nehme an, dass es dabei um die Interessen der Kinder gibt, welche bei einer Scheidung quasi eine dritte Partei darstellen, die all zu oft weder von Vater noch Mutter wirklich vertreten werden.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Wenn sich Konkubinatspaare TRENNEN, dann wird oft die VB informiert. Bei Scheidungen ist es mir nicht bekannt.
Heute hatte ich aber einen kennen gelernt, der zusammen mit der VB Sorgerechtsurteile erteilen muss. Ohhh, der hatte gar keine Freude an mir.
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
@SW, wenn dem so wäre, dann liesse Orwel herzlich grüssen.
Woher soll irgendwer erfahren wenn sich Konkubinatspaare trennen?
Dort ist es viel mehr so, dass Kinder von unverheirateten Mütter einen Beistand erhalten bis die Vaterschaft und der Unterhalt geklärt wird, weil eben genau dies ein Recht der Kinder ist.
Ich weiss es nicht genau, aber logischerweise muss die Vormundschaftsbehörde wissen, wer nun die elterliche Sorge hat und wer die Obhut. Dies aber nicht, um irgend jemand zu bevormunden, sondern weil das für jedes Kind irgendwo vermerkt sein muss, nichts weiter.
Für mich ist aber auch die Eingangsfrage zu wenig ausführlich.
Warum wurde die VB informiert? Von wem denn? Vom Gericht, von einem Elternteil, von einem Anwalt, geht es um eine Beistandschaft?
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.