mir noch nicht schlüssig bin, ob ich thomas und plutos kopfschütteln oder lächeln ob der infos des "beratungsvereins" zwischen den zeilen lese.
scheidung mit ehelichen kindern hat heute üblicherweise eine information an die vormundschaftsbehörde zur folge. eines der ziele ist eine gewisse aufsicht einerseits bei kindesvermögen, welches allenfalls durch den obhutsberechtigten elternteil treuhänderisch zu verwalten ist, andererseits zum teil auch bei relativ hohem kinderunterhalt, welcher vermögensbildende bestandteile enthält.
scheidung mit unehelichen oder vorehelichen kindern, welche nicht adoptiert wurden, ergibt keinen mitteilung an die vormundschaftsbehörde, weil diese im scheidungsverfahren in der regel auch nicht aufscheinen. zudem wären diese kinder entweder von vorangegangenen scheidungsverfahren oder bei unehelichen von vaterschafts- und unterhaltsklärungen bereits erfasst.
trennung von konkubinatspartnern bekommen vormundschaftsbehörden allenfalls mit, wenn sich eine der beiden seiten an die behörde wendet oder ein beistand für das kind bestimmt ist, welcher sich regelmässig damit direkt befasst.
in gewissen fällen kann eine info an die vormundschaftsbehörde zum beispiel auch in verbindung mit erbschaftsaufteilungen erfolgen. dabei geht es ebenfalls darum, für die treuhänderische verwaltung von kindesvermögen zu sorgen, z.b. wenn ein elternteil verstirbt oder das kind anderweitig zu vermögen kommt. dies kann z.b. auch bei kindern unverheirateter oder geschiedener eltern der fall sein.