Scheidung Info an Vormundschaftsbehörde

Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
o.k monig. sowas steht aber bei uns nicht. Oder muss ich mein Urteil nochmals lesen? icon_wink.gif

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
habt ihr irgend etwas spezielles wovon die vb wissen müsste?
also z.b. kindsvermögen, begleitetes besuchsrecht, ...

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
ljuba
Dabei seit: 31.07.2004
Beiträge: 227
Wird die Vormundschaft immer informiert oder nur wenn sie schon vorher etwas mit der Familie zu tun hatte, z.B. Beistand, Vormund usw.?

Kein Ereignis ist vollkommen, erst die Erinnerung macht es dazu.
monster
Dabei seit: 14.01.2003
Beiträge: 385
Also im Kanton ZH wird die VB bei jeder Scheidung bei der Kinder im Spiel sind informiert. Um eben das Kindesvermögen zu sichern.
Dies ganz unabhängig möglicher bestehender oder zukünftiger Beistandschaften.

Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! icon_razz.gif


Ach wie gut, dass niemand weiss, dass ich ... heiss! :-P
monig
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 14.07.2002
Beiträge: 168
Danke für eure Antworten.

Nein, wir haben eigentlich alles selber gelöst (mit Anwalt). Eine Behörde, welche auch immer wurde noch nie einbezogen.
-Königin-
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@Second wife
wo sind denn die Konkubinatspaare registriert, dass nach einer Trennung die VB informiert werden kann?
orcas
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
bei uns war es auch so, dass ich danach einen Brief bekam, um ein Inventar zu erstellen betreffend dem Kindsvermögen - was aber für mich stossen war, dass das nur bei mir gemacht wurde, beim Ex-Mann nicht - und er hat eine Art Lebensversichrung und das Sparbuch des Grosis bei sich. Auch nachdem ich das gemeldet hatte, wurde er nicht aufgefordert, das zu dokumentieren ....

es chunnt nid guet, es isch scho guet, me mues es nume gseh
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
mir noch nicht schlüssig bin, ob ich thomas und plutos kopfschütteln oder lächeln ob der infos des "beratungsvereins" zwischen den zeilen lese.

scheidung mit ehelichen kindern hat heute üblicherweise eine information an die vormundschaftsbehörde zur folge. eines der ziele ist eine gewisse aufsicht einerseits bei kindesvermögen, welches allenfalls durch den obhutsberechtigten elternteil treuhänderisch zu verwalten ist, andererseits zum teil auch bei relativ hohem kinderunterhalt, welcher vermögensbildende bestandteile enthält.

scheidung mit unehelichen oder vorehelichen kindern, welche nicht adoptiert wurden, ergibt keinen mitteilung an die vormundschaftsbehörde, weil diese im scheidungsverfahren in der regel auch nicht aufscheinen. zudem wären diese kinder entweder von vorangegangenen scheidungsverfahren oder bei unehelichen von vaterschafts- und unterhaltsklärungen bereits erfasst.

trennung von konkubinatspartnern bekommen vormundschaftsbehörden allenfalls mit, wenn sich eine der beiden seiten an die behörde wendet oder ein beistand für das kind bestimmt ist, welcher sich regelmässig damit direkt befasst.

in gewissen fällen kann eine info an die vormundschaftsbehörde zum beispiel auch in verbindung mit erbschaftsaufteilungen erfolgen. dabei geht es ebenfalls darum, für die treuhänderische verwaltung von kindesvermögen zu sorgen, z.b. wenn ein elternteil verstirbt oder das kind anderweitig zu vermögen kommt. dies kann z.b. auch bei kindern unverheirateter oder geschiedener eltern der fall sein.