Schnupperlehre... gibt es bei euch auch solche Vorschriften?

nela65
Dabei seit: 17.04.2007
Beiträge: 716
Ich schreibs etwas verständlicher icon_smile.gif

Wenn auf der Bekleidung das Firmenlogo notiert ist, wird dies in der Regel eher ganz durch die Firma finanziert, als in einem Modegeschäft, wo erwartet wird, dass der/die VerkäuferIn täglich mit einer neuen (aktuellen) und individuellen Bekleidung die Kunden bedient.
hanni6
Dabei seit: 25.03.2004
Beiträge: 669
Scheint tatsächlich kompliziert zu sein. Wer Zeit hat zu lesen:


https://www.alexandria.unisg.ch/export/DL/208233.pdf
hanni6
Dabei seit: 25.03.2004
Beiträge: 669
Der letzte Abschnitt hilft auch schon.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Ich habe mal bei einer grossen Modekette im Büro gearbeitet. Im Arbeitsvertrag stand auch, es wird gewünscht, dass wir Kleider aus ihrem Sortiment tragen, konnten mit Vergünstigung erworben werden. Ich war teilzeit tätig. Kaufte mir einige Kleider, aber längst nicht alles dort. Wir hatten die Möglichkeit, im Lager noch günstiger einzukaufen.

Dass in einer Schnupperlehre z.B. schwarze Hosen gewünscht werden, verstehe ich. Die können auch später gebraucht werden. Beim Gärtner die Handschuhe können auch sonst zu Hause im Garten oder bei einer ähnlichen Tätigkeit getragen werden. Aber ich glaube kaum, dass ein Schnupperlehrling Sicherheitsschuhe kauft, wenn gar nicht sicher ist, dass er später dort lernt oder eben, dass ihm die Schuhe während der Lehre passen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Nicht wenige Gewerbe haben die Fragen betr. Arbeits- oder Berufskleider in ihren GAV klar geregelt.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Es geht hier ja um die Schnupperlehre. dort gibt es keine GAV. Meiner hatte nie einen Vertrag fürs Schnuppern. Nur einmal, als er während der Schulzeit die obligatorische Schnupperwoche hatte, musste der AG eine Bestätigung für die Schule ausfüllen. Dies aus dem einfachen Grund, weil es zuvor Schüler gab, die angaben, beim Schnuppern zu sein, dabei machten sie blau. Aber Vertrag hatten wir nie. Deshalb auch keine Regelung betr.Kleidung. In der Lehre oder im ausgelernten angestellten Verhältnis sieht das anders aus.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Plauderi!

Auch die Schnupperlehre unterliegt dem Arbeitsrecht und allenfalls weiterführenden Gesetzen, Reglementen, Verordnungen, GAV, usw.

Gerade in handwerkliche Berufe schliesst der Geltungsbereich in den meisten Fällen den Schnupperlehrling mit ein.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Universum
Dabei seit: 13.05.2013
Beiträge: 1515
Lehrlinge unterstehen nie einem GAV.

Versprich nichts, wenn Du glücklich bist.
Antworte nicht, wenn Du wütend bist
und triff keine Entscheidungen wenn Du traurig bist.

Autor unbekannt.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
Schnupperlehrlinge sind keine Lehrlinge, im Sinne des Arbeitsrechtes.


Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Quest
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Sohnemann geht nächste Woche als Maler.

Dort hies es gute geschlossenen Schuhe und eine Warme Jacke.
Der Rest bekommt er.

Eine Woche darauf geht er als Carosserie Spengerl. Ebenfalls gute geschlossenen Schuhe (mit dem Zusatz "wenn Vorhanden"icon_wink.gif alles andere wird gestellt.

Wenn ich denke ich müsste für jede Schnupperlehre jedes mal die ensprechenden Kleider kaufen, dann wäre ich jetzt pleite. Ich könnte es mir schlicht nicht leisten.

Mal schauen, was der Gärtern im Frühling verlangt.