Schweigepflicht

Pippi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.04.2008
Beiträge: 1236
Ihr lieben, es geht um eine Familie in unserem Bekanntenkreis! Herr xy arbeitet seit kurzem bei der Polizei (nicht als Polizist). Seine Frau erzàhlt mir heute wie lang das Strafregister unseres Nachbarn ist und was er alles verbrochen hat. Außerdem habe ein weiterer Nachbar Schulden bis ins unermessliche. Abgesehen davon, dass ich nicht nach diesen inFos gefragt habe, nehme ich an, dass wir auch kontrolliert wurden. Es ärgert mich, dass Herr xy uns und auch andere ausspionieren kann! Darf er das? Doch wohl eher nicht oder? Ein anonymer beschwerdebrief? Heikel oder? Oder klare Sache? der Typ hat zu schweigen? Ach ich weiß nicht, ich tendiere einmal mehr zum schweigen!!
Blue64
Dabei seit: 20.08.2003
Beiträge: 1456
Ihm direkt sagen, dass es dich nicht interessiert, was um dich herum die Menschen haben oder nicht, du in diesem Fall davon ausgehen musst, dass er dich auch "überprüft", du dies als Angriff auf den Datenschutz siehst, vor allem, dass er das weitererzählt und du dich informieren wirst, ob und wie du mal mit seinem Chef darüber reden wirst!

Ich denke, also bin ich hier falsch !
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
an die übergeordnete instanz gelangen und darlegen, was abgeht und was du befürchtest. offen und ohne anônymität!

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Gelöschter Benutzer
Wenn wir grad bei dem Thema sind:

Ein Bekannter, der mir sehr unsympathisch ist, arbeitet bei "meiner" Bank. Ich habe mich gefragt, ob er in meine Finanzen einsehen kann? Hat er freien Zugang zum Computersystem, wenn er die Schweigerpflicht einhält? Oder wird kontrolliert, wer auf welche Konten zugreift und ob der Zusammenhang gegeben ist?
sweetsour
Dabei seit: 30.06.2004
Beiträge: 398
@eva luna

mit grösster wahrscheinlichkeit hat er einsicht in deine finanzen. und natürlich untersteht er der schweigepflicht.

Es gibt keine Probleme, nur Herausforderungen
Tashi
Dabei seit: 22.05.2004
Beiträge: 326
Eva Luna
Nur die Mitarbeitenden, die aufgrund Ihrer Funktion mit Deinen Konten zu tun haben, haben Zugriff. Die anderen nicht, sie dürfen auch intern keine Auskunft geben.

Carpe diem
Chantilly4
Dabei seit: 15.11.2006
Beiträge: 172
sehe es wie thomas

hier zum nachlesen:
Unser Datenschutzgesetz:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/235.1.de.pdf


Wo kämen wir hin wenn wir es nicht hätten?

Zu Deinem Ziel führen Dich eine klare Absicht, Vertrauen und der Erste mutige Schritt!
hexenbesen
Dabei seit: 21.07.2002
Beiträge: 121
Ich würde mich an die zuständige Ombudsstelle wenden. Denn das was der Mann deiner Nachbarin macht, geht garnicht!
Gelöschter Benutzer
Danke für eure Auskünfte.
Unser Berater darf natürlich jederzeit schauen, ihn kennen wir auch persönlich, ihm vertrauen wir, er ist uns sympathisch. Aber dieser eine Bekannte eben nicht. Nicht dass unser Schwarzgeldkonto auffliegt icon_smile.gif
spicki
Dabei seit: 02.12.2004
Beiträge: 1428
Herr XY scheint sich der Schweizgepflicht nicht bewusst zu sein, oder "kennt" seine Frau nicht, dass sie eine Tratschbase ist! :/

DAS GEHT NATÜ

*ooohmmm*