Schweigepflicht

spicki
Dabei seit: 02.12.2004
Beiträge: 1428
*grummel*

......................RLICH GAR NICHT!

Ich würde glaubs in Anbetracht der doch eher heiklen Situation ZUERST mit IHM reden, vielleicht weiss er gar nicht, dass sie Infos herumerzählt, sich damit wichtig macht!^^
Klar dürfte er auch IHR rein gar nichts erzählen, das ist auch ein Fehler seinerseits.
Ich denke, wenn sein Chef davon Wind bekommt hat er einen Fristlosen. (?)

*ooohmmm*
loeckli1
Dabei seit: 17.03.2008
Beiträge: 143
Hallo, sage dieser Frau deutlich, dass Du nichts wissen möchtest über andere Nachbarn, was Dich nichts angeht und es ausserdem niemals erlaubt sei, so in der Öffentlichkeit zu sprechen, das sei strafbar. Wenn das nichts nützt, zum Arbeitgeber dieses Herrn xy gehen und ihn informieren.Bitte hab den Mut zu handeln, sonst heisst es auf einmal mitgegangen mitgehangen, das wäre für Dich sicher sehr negativ. Gruss loeckli1
Gelöschter Benutzer
Die Schweigepflicht gilt auch gegenüber Angehörigen, d.h. er hat sie bereits gebrochen, als er die Daten an seine Frau weitergab. Es spielt keine Rolle, ob er dort als Polizist arbeitet oder als Papierstapler beim Kopierapparat. Die Schweigepflicht besteht gegenüber allen, die ausserhalb des Unternehmens sind. Wäre ja wohl witzig, wenn eine Pflegefachfrau ihrer Freundin oder ihrem Ehemann erzählt, wer welche Krankheit hat und wie behandelt wird.

Wenn Du etwas Zivilcourage hast, machst Du eine offene Mitteilung an den Arbeitgeber.
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
ui, mega schlimm. Einige Dinge, die mir auffallen: der Mann schaut sich in der internen Datenbank Dinge an, die ihn (höchstwahrscheinlich) nicht beruflich angehen, sondern nur, weil es die Nachbarn sind oder Leute, die er kennt. Zweitens bricht er die Schweigepflicht. Drittens, die Frau, die sich mit den Infos wichtig machen will.
Fast zu 100% hat der Mann euch auch schon angeschaut...
Der Mann ist noch nicht lange dort, er ist völlig am falschen Ort!
Kann mir zudem vorstellen, dass es ein Kündigungsgrund ist.
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
@Rosenhuhn: einen ähnl. Fall gabs hier im Forum letztens. Eine Krankenkassen-Angestellte, die munter Infos über diesen und jenen weitergab. So im Stil von 'der war in der psych. Klinik...' etc.
susi
Dabei seit: 07.01.2002
Beiträge: 583
ich find dies sehr bedenklich und ich würds melden, oder zumindest dem mann sagen wenn du nicht den mut hast das persönlich zu tun schreib ihm ein email. wir sind mit unserem dorfarzt befreundet. wo kämen wir da hin wenn er uns alle krankheiten vom dorf erzählen würde.

In jeder Minute die man mit Ärger verbringt, versäumt man 60 glückliche Sekunden
ducati ducati
Dabei seit: 26.07.2006
Beiträge: 586
Abgesehen von der verletzten Schweigepflicht scheint deine Bekannte nicht die Hellste zu sein "gg"!
Igela
Dabei seit: 24.11.2007
Beiträge: 1229
Ich arbeite in einem Spital als Pflegefachfrau.Wir unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.Vor 2 Jahren hat eine Pflegehilfe ihrer Mutter erzählt,dass eine Bekannte von ihr(der Mutter) an Krebs erkrankt ist.Worauf die Mutter das Telefon ergriff und sich bei der Bekannten erkundigte wie es ihr geht.Die Bekannte war davon so schockiert,vor allem weil sie erst alle Untersuchungen abwarten wollte,bevor sie ihre Söhne über die Krankheit informierte,dass sie einen Beschwerdebrief ans Spital schickte.Die "Plaudertasche" hat nach dem Erhalt des Briefes noch genau 5 Stunden bei uns gearbeitet.
In Deinem beschriebenen Fall würde ich dem Mann sagen,was für ihn auf dem Spiel steht wenn er weiterhin seiner Frau Details aus dem Berufsleben erzählt.
Ich finde es auch manchmal sehr schwer zu schweigen,wenn tragische Sachen bei der Arbeit passieren(...Ich arbeite auf der Krebsstation).Ich rede mit meinem Mann manchmal darüber aber ohne Namen zu nennen.ZB: Die 38 jährige Frau ist letzte Nacht gestorben,sie hinterlässt 2 kleine Kinder.Er weiss dann,dass es mich beschäftigt aber er weiss nicht von wem ich rede.
Im deinem Fall gehts ja dann nicht drum Schweres zu verarbeiten,sondern darum Menschen bloss zu stellen und Sensationen zu verbreiten.

Es geht immer irgentwo ein Türchen auf!
Pippi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 15.04.2008
Beiträge: 1236
@ducati
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vegan
Dabei seit: 19.06.2007
Beiträge: 284
Das Thema Schweigepflicht ist mit Sicherheit in seinem Arbeitsvertrag oder Personalreglement abgehandelt.

Weise ihn persönlich darauf hin - ob er sich dessen nicht bewusst ist, diesen Teil nicht gelesen hat?! Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist vorhanden, wenn du mit dem AG sprichst, müsste er diese auch aussprechen. Da du ja quasi Zeugin bist.

Sprich zuerst mit ihm und ihr und verwarne ihn somit, mit der Option als weiteren Schritt den Gang zum AG zu wählen.

Hoffentlich hast du die Courage, sonst übernehme ich das mit einem Telefonat!