@angelface:
Ich arbeite in der Stadt Zürich auf einem Betreibungsamt. Und bei uns wird KEIN Zahlungsbefehl per Post zugestellt.
Holt der Schuldner diesen nicht innert Frist ab, gehen wir zuhause vorbei. Ist auch diese Variante erfolglos, versuchen wir einen eventuellen Aufenhalts- oder eben Arbeitsort ausfindig zu machen. Haben wir solch einen, wird der Zahlungsbefehl mittels Rechtshilfegesuch durch das für den Bezirk zuständige Amt zugestellt.
@Passionsblume: was mich interessieren würde ist, wie der Arbeitgeber informiert worden ist. Wurde dem Schuldner der Zahlungsbefehl zugestellt und im Nachhinein der Arbeitgeber informiert ? Schriftlich, telefonisch, persönlich ?