Schweigepflicht?!?

Passionsblume
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 22.07.2007
Beiträge: 136
Habe mal eine Frage:
Darf ein Betreibungsbeamter den Arbeitgeber darüber informieren, dass einem Angestellten ein Zahlungsbefehl ausgehändigt wurde? Ich dachte das gehört auch unter die Schweigepflicht! Was denkt Ihr?
Gelöschter Benutzer
Ich denke schon dass die Schweigepflicht haben. Geht es aber um Lohnpfändung, dann ist klar dass der Arbeitgeber informiert werden muss.
Balance
Dabei seit: 08.01.2009
Beiträge: 2951
Ja absolut !

Lebe Dein Tag wie es Dein Letzter wäre
Sonntag
Dabei seit: 06.03.2011
Beiträge: 138
Von sich aus wird er das nicht tun. Wie aber Chili schreibt, muss er das bei einer Lohnpfändung natürlich tun.

Der Arbeitgeber kann auch eine Betreibungsauskunft einholen (wie jedermann). Allerdings braucht es dazu einen Interessennachweis. Ich denke ein Arbeitsvertrag wird als Interessennachweis genügen.

Never say never
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Dafür gibt es ja die offizielle Betreibungsauskunft, die erst noch kostenpflichtig ist.
Pippilangstrumpf
Dabei seit: 25.10.2007
Beiträge: 1243
was auch immer individuell in einem arbeitsvertrag geregelt sein kann, insbesondere wenn der arbeitnehmer regelmässig mit grossen bargeldbeträgen zu tun hat
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@Passionsblume

Deine Fragestellung lässt zuviel Variable offen. Allein schon dass ein Betreibungsbeamter einem Schuldner einen Zahlungsbefehl aushändigt ist eher unüblich, wird ein solcher heute doch per Post zugestellt.

Völlig offen ist zudem, unter welchen Umständen der Betreibungsbeamte dem Arbeitgeber die Information zukommen lassen hat.

Grundsätzlich stehen der Betreibungsbeamte von Amtes wegen und der allenfalls zustellende Postbote aufgrund des Postgeheimnisses unter Schweigepflicht. Holt jedoch ein Arbeitgeber (oder z.B. auch Vermieter) mit einem Interessensnachweis (wofür eine Bewerbung reichen kann) einen Betreibungsauszug, so wird dieser auch ausgestellt.
Callie
Dabei seit: 13.06.2009
Beiträge: 186
Chili-Lili: ein Zahlungsbefehl ist noch keine (Lohn-)Pfändung. Einen Zahlungsbefehl kannst du ohne grosses tamtam einfach bezahlen. Erst wenn du das innerhalb der gesetzten Frist nicht tust kommt es zur (Lohn-)Pfändung.
Zugerin
Dabei seit: 21.09.2004
Beiträge: 431
angelface, das stimmt so nicht. bei uns im dorf z.b. werden zahlungsbefehle noch vom betreibungsbeamten zugestellt
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@Zugerin
Schön, dass es diese "Tradition" bei Euch noch gibt icon_smile.gif
Hätte ich im Wirtschaftsland Zug nun tatsächlich nicht erwartet.

Bei uns gibt es nur noch den Gemeindeweibel, welcher Abstimmungsunterlagen und die Strom- und Wasserrechnungen verteilt.