Schweiz aktuell, 13.12.2010, Vormundschaftsbehörde

Gelöschter Benutzer
Und langsam aber sicher finde ich, dass diese vielen Annahmen von Euch nirgendwo hinführen. In solchen Situationen ist es wie bei Eisbergen - es ist nur 1/11 sichtbar. Die ganze Sache war bereits vor Obergericht, also vor der 2. Instanz, das dürfte eigentlich Hinweis genug sein, dass es da noch eine andere Seite gibt als diejenige, die im TV-Beitrag sichtbar wurde.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
rosenhuhn

die rolle der pflegemutter mag durchaus fragen aufwerfen und in frage gestellt werden.
dennoch, einiges geht an der ganzen sache meines erachtens nicht auf - und die behörden zeigen nicht viel wille, klar zu stellen, sich zu erklären.

- der junge mann wird der pflegemutter entzogen, die begründung ist, wenn vorhanden, doch recht dürftig.
- er wird in einem heim untergebracht, steht dort in der obhut der heimleitung.
- wieso wird er klangheimlich und ohne sein einverständtnis ins ausland gebracht? dieses time-out kann kaum damit begründet werden, dass die pflegemutter, die ja nix mehr zu bestellen hat, schlechten einfluss auf ihn ausübt, sondern es müssten doch gründe im heim zu finden sein, dass er von dort weggeschafft wird, oder?
- wieso wird ihm der kontakt zur pflegemutter verweigert?
- wieso wird ihm der kontakt zur anwältin verweigert, für welche er schriftlich festgehalten hat, dass er sie als seine vertreterin benennt?
klar, rein rechtlich kann er als minderjähriger dies gar nicht bestimmen, dennoch ist er mit bald 16 jahren urteilsfähig und hat anrecht auf rechtliches gehör, nicht?

wie auch immer, hier ist was OBERFAUL und wird mitunter auf dem rücken desjenigen ausgetragen, den es eigentlich zu schützen gilt.
der ausdruck "zum wohle des kindes" wird einmal mehr ganz arg strapaziert.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
@ Rosenhuhn
Ja, der Begriff war von mir erfunden, keine Ahnung wie es richtig heisst. Du hast mich aber verstanden.

@ Thomas und so
Ich spekuliere jetzt mal, auch wenn das nicht viel bringt. Aber einfach, um das Thema aktiv zu halten. Man kann dann ja einfach allgemein diskutieren. Soll ja sonst so langweilig sein hier.

- der Junge kommt ins Heim, wegen schulischer Probleme = er war verhaltensauffällig und hatte nicht nur Lernschwierigkeiten.
- in einem Heim gibt es ganz klare Regeln. Die sind mitunter etwas strenger als die zu Hause. Wer sich nicht anpasst, der geht in ein Time out. Dass es dort nicht unbedingt Friede Freude Weihnachtsguetslimässig sein wird, das ist der Sinn der Sache.
- und anpassen ist für einen Jugendlichen im hochpubertären Alter eh schwierig
- wenn die Pflegemutter diese Sanktionen nicht unterstützt sondern im Gegenteil boikottiert, dann muss der Kontakt zu ihr abgebrochen werden. Im Sinne der Erziehungsmassnahme.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
sw

das ist mir nun einfach zuviel spekulation und macht meines erachtens das thema nicht interessant/er, sondern es verkommt damit zu drittklassigem stammtischgeplärr, sorry.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
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Wieso Thomas? Du stellst Fragen, ich liefere dir (mögliche) Antworten

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@thomas.fisler
grundsätzlich kannst du jede der involvierten personen und ihre handlungsweisen in frage stellen. ob das zu einer konstruktiven lösung beiträgt, wage ich aber zu bezweifeln.
- die details und begründungen, welche zur änderung in der pflegschaft geführt haben, sind gar nicht auf dem tisch. diese nicht zu veröffentlichen kann durchaus im interesse des jungen und dessen anspruch auf persönlichkeits- und datenschutz dienen.
- ob das pflegeverhältnis aufgelöst oder geändert wurde (er soll während des heimaufenthaltes ja die wochenenden und ferien bei der pflegemutter verbracht haben) steht nirgends. genau so steht nirgends, wem die obhut während des heimaufenthaltes wirklich zugeteilt war.
- die begründung für das verbringen ins ausland fehlt vollständig und kann deshalb gar nicht bewertet werden.
- ob und warum ihm der kontakt mit der pflegemutter tatsächlich verweigert wird, könnte nur der junge wirklich beantworten. auch basiert die angabe der pflegemutter, er hätte sie angerufen (also hätte er doch eine kontaktmöglichkeit gefunden) basiert nur auf deren angabe.
- drs aktuell hat zwar eine vollmacht gezeigt, doch steht nirgends in welchem zusammenhang die vollmacht besteht und ob diese aktuell noch gültig ist. da kann genau so spekuliert werden, dass die anwältin sich so träge zu verhalten scheint, weil diese vollmacht in einem völlig anderen zusammenhang stand und gar nicht mehr gültig ist.
- prinzipiell bin ich auch der meinung, dass der junge auch vor dem 16. geburtstag anspruch auf rechtliches gehör hat. dies insbesondere, weil das BGer in verbindung mit elterlicher sorge und obhut die anhörung von wesentlich jüngeren kindern gutgeheissen hat. ob und in welchem umfang dies verweigert oder gewährt wurde, ist ohne detailkenntnis schlicht nicht zu bewerten.
da wohl jeder von uns den anspruch hat, dass seine persönlichkeitsrechte und der datenschutz gewahrt bleiben, müssen wir doch auch akzeptieren, dass nicht alle details über diese sache öffentlich ausgebreitet werden.
deshalb bin ich nach wie vor der meinung, dass zuverlässige, übergeordnete instanzen nun kurzfristig klären und allenfalls massnahmen ergreifen müssen. in der folge hätten, da offenbar ein gewisses öffentliches interesse entstanden ist, diese instanzen auch der öffentlichkeit soweit dies angebracht ist.
wenn ich jedoch in betracht ziehe, dass die qualität der berichterstattung bei SF DRS in den letzten jahren qualitativ massiv nachgelassen hat und einer quotenjäger-mentalität in verbindung mit oft unvollständigkeit und einseitigkeit gewichen ist, könnte es sein, dass sich in der folge in dieser sache sehr still verhält.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
MÖGLICHE -> also spekulative, NOCH mehr unsicherheit.
echt, frag dich mal selber, bringt das was? und wem?

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Russalka
Dabei seit: 16.02.2002
Beiträge: 716
das befriedigt tängk die sensationsgier :-p
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
angelface

die behörde nimmt hier stellung. wage, was die eigene rolle anbelangt, ausführlich, was die pflegemutter betrifft, für mein empfinden:

http://www.bernerzeitung.ch/region/emmental/Gemeinde-nimmt-Stellung-zum-Fall-der-bedrohten-Gemeinderaetin/story/10701801

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Gufechnopf
Dabei seit: 18.03.2007
Beiträge: 3509
So oder so: Ein Time out wird meistens als Sanktion angeordnet.
Meistens, weil sich der Betroffene negativ verhalten hat.
Und wozu soll dann eine Kommunikation zwischen Kind und Anwalt gut sein? Es bringt u.U. nur noch mehr Unruhe ins Ganze.

Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
den Mut (und Phantasie), Dinge zu ändern, die ich ändern kann,
und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.