@thomas.fisler
ich wäre mir da nicht ganz so sicher bezüglich der vorgehensweise der anwältin: entweder hat sie gute gründe, sich auf ihr statement zu beschränken oder sie schöpft ihre möglichkeiten nicht aus.
trifft der sachverhalt wie von drs beschrieben zu, könnte sie z.b. mit einer superprovisorischen verfügung die herausgabe des aufenthaltsortes des jungen erzwingen. zudem wären aufsichtsbeschwerden gegen die handelnden behörden fällig. allenfalls könnten auch straftatbestände im offizialdeliktsbereich erfüllt sein, welches das zuständige untersuchungsrichteramt von amtes wegen klären müsste.
parallel stellt sich die frage, ob und was die pflegemutter wirklich abgegeben hat, als der junge in dies externe schule verschoben haben. dies umso mehr, als er die wochenenden und ferien bei ihr verbracht zu haben scheint. allenfalls könnte auch die rechtliche position der pflegemutter auch noch ausreichen, eine superprovisorische verfügung auf herausgabe des jungen (das gibts ja schliesslich...) zu beantragen. auch das könnte "dampf" in die sache bringen und zu schnellerem handeln im interesse des jungen veranlassen.
in jedem fall wäre sehr schnell im interesse des jungen zu handeln und anschliessend eine detaillierte klärung, allenfalls auch mit konsequenzen für die beteiligten, durchzuführen.
@alphornlady
dass die gemeindeverwaltung schweigt, ist kein indiz für die vollständige richtigkeit der darstellung. es besteht tatsächlich eine schweigepflicht der ämter zum schutz betroffener personen. würde die gemeinde eine darstellung oder informationen liefern, könnten sich die verantwortlichen der amtsgeheimnisverletzung schuldig machen.
dass dies allenfalls auch als "deckmantel" benutzt werden kann, steht ausser frage, ist hier aber derzeit auch nicht nachzuweisen.