Schweiz aktuell, 13.12.2010, Vormundschaftsbehörde

aufderdurchreise
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.12.2005
Beiträge: 237
hubakuk:

siehst Du, das kam bei dem Schweiz aktuell Bericht nämlich klar heraus:

DEM JUNGEN SELBST IST NICHTS VORZUWERFEN!

und das ist das Verwerfliche an der Situation: weil sich Erwachsene, aus welchen Gründen auch immer, in den Haaren liegen, ist er der Leidtragende in der Geschichte...

unglaublich... macht mich traurig...
Alphornlady
Dabei seit: 14.10.2010
Beiträge: 73
Ich wollte Euch fragen, ob Ihr dabei mitmachen würdet. Ich würde per Email bei der Gemeinde Thunstetten eine förmliche Protestnote hinterlassen. Findet Ihr das eine gute oder eine blöde Idee und würdet Ihr da mitmachen oder lieber nicht?
Ich würde es so ungefähr folgendermassen formulieren:

Sehr geehrte Damen
Sehr geehrte Herren

Ich protestiere gegen die unrechtmässige Kindesentführung des Jungen X.Y. (Schweiz Aktuell Bericht vom 13.12.2010) und verurteile die Handlungsweise der Vormundschaftsbehörde der Gemeinde Thunstetten/Bützberg aufs Schärfste. Ich fordere die sofortige Rückführung des Jungen zu seiner Pflegemutter und den Rücktritt der Gemeindeverwaltung in Corpore.

Mit freundlichen Grüssen


........

Danke für Eure ehrliche und offene Meinung zu diesem Vorhaben.

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basilikum
Dabei seit: 22.03.2010
Beiträge: 638
@alphornlady
Ich bin schockiert! Habe eben den Bereicht gesehen!!

Email ist eine gute Idee. Nur, die Gründe sind wären auch wichtig zu erfahren, oder nicht?
basilikum
Dabei seit: 22.03.2010
Beiträge: 638
...hat ein bisschen viel Fehler, aber bin echt aufgewühlt!
Clau
Dabei seit: 13.08.2002
Beiträge: 353
Hab den Beitrag gesehen und hier mitgelesen. Kenne aber sonst die Geschichte auch nicht. Finde es einfach sehr tragisch, dass ein Kind, welches sich nichts zu Schulden hat kommen lassen und nichts am Kerbholz hat, Opfer wird, über irgend eine politische Angelegenheit, welche sich Erwachsene leisten !
Ich denke man müsste hier DRINGEND irgend eine höhere Instanz einschalten.
Von mir aus gehört dieser Junge nach Hause zu seiner Pflegmutter, wo er ja sich anscheinend auch am wohlsten fühlt.
Wenn er nicht mehr zum Vater will, dann soll dies auch ganz klar akzeptiert werden. Wenn er sich ja auch zu früheren Zeiten nicht um den Jungen gekümmer hat, wieso soll der Junge dann jetzt seine Zeit mit Ihm verbringen müssen.
Finde es einfach eine ganz tragische Geschichte, zu Lasten des Jungen und hoffe einfach, dass es ein gutes Ende nimmt für diesen Teenager !

Das Glück besteht nicht darin,
dass du tun kannst, was du willst,
sondern darin,
dass du auch immer willst, was du tust!
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
alphornlady

wieso soll die ganze gemeindeverwaltung zurücktreten? ich glaub da schiesst du massiv übers ziel hinaus.

den rest finde ich ok, ist aber nicht viel anderes wie das was ich gestern schon geschrieben und einige versendet haben.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
Alphornlady
Dabei seit: 14.10.2010
Beiträge: 73
Weisst Du, lieber Thomas Fisler, irgendwie werde ich das dumpfe Gefühl nicht los, dass da die ganze Gemeindeverwaltung ein Filz ist. Vielleicht täuscht mich das Gefühl. Aber Du hast ja Recht, Dein gestriges Mail ist ja eigentlich schon scharf genug. Ich hoffe einfach, dass die Gemeindeverwaltung so richtig unter Druck gerät und endlich im Interesse des Jungen handelt. Das macht mich so etwas von wütend, wie der Junge behandlet wird. Was hat man als normaler füdlibürger sonst noch für Möglichkeiten, Behörden dem Marsch zu blasen? Ich kenne mich rechtlich da überhaupt nicht aus.

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fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
mit vermutungen gewinnst du keinen prozess ...

ich gehen mal davon aus, dass die anwältin die rechtlichen situationen kennt und weiss, was zu tun ist, welche schritte einzuleiten sind.
es gibt rechtsmittel, für beide seiten oder alle involvierten. das unbefriedigende dabei ist, dass diese immer an fristen gebunden sind, was eine entscheidung zeitlich masslos in die länge ziehen kann. auf der anderen seite ist es aber auch wichtig und richtig, dass der jeweiligen gegenseite genügend zeit zur stellungnahme eingeräumt wird.
verzwickte sache, gäll.

als nichtbetroffene bleibt dir/und nichts anderes übrig, als zu insistieren, protestieren und aufmeksam zu machen. eine direkte handhabe haben wir nicht. und das ist eigentlich auch gut so, sonst würde jeder x-beliebige entscheid einer behörde sicher von irgend jemandem torpediert. behörden würden somit praktisch handlungsunfähig.

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angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@thomas.fisler

ich wäre mir da nicht ganz so sicher bezüglich der vorgehensweise der anwältin: entweder hat sie gute gründe, sich auf ihr statement zu beschränken oder sie schöpft ihre möglichkeiten nicht aus.

trifft der sachverhalt wie von drs beschrieben zu, könnte sie z.b. mit einer superprovisorischen verfügung die herausgabe des aufenthaltsortes des jungen erzwingen. zudem wären aufsichtsbeschwerden gegen die handelnden behörden fällig. allenfalls könnten auch straftatbestände im offizialdeliktsbereich erfüllt sein, welches das zuständige untersuchungsrichteramt von amtes wegen klären müsste.

parallel stellt sich die frage, ob und was die pflegemutter wirklich abgegeben hat, als der junge in dies externe schule verschoben haben. dies umso mehr, als er die wochenenden und ferien bei ihr verbracht zu haben scheint. allenfalls könnte auch die rechtliche position der pflegemutter auch noch ausreichen, eine superprovisorische verfügung auf herausgabe des jungen (das gibts ja schliesslich...) zu beantragen. auch das könnte "dampf" in die sache bringen und zu schnellerem handeln im interesse des jungen veranlassen.

in jedem fall wäre sehr schnell im interesse des jungen zu handeln und anschliessend eine detaillierte klärung, allenfalls auch mit konsequenzen für die beteiligten, durchzuführen.

@alphornlady
dass die gemeindeverwaltung schweigt, ist kein indiz für die vollständige richtigkeit der darstellung. es besteht tatsächlich eine schweigepflicht der ämter zum schutz betroffener personen. würde die gemeinde eine darstellung oder informationen liefern, könnten sich die verantwortlichen der amtsgeheimnisverletzung schuldig machen.
dass dies allenfalls auch als "deckmantel" benutzt werden kann, steht ausser frage, ist hier aber derzeit auch nicht nachzuweisen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
sicher ist nix, ausser der tod.

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.