Gelöschter Benutzer
Ich arbeite in einer Gemeindeverwaltung für die Vormundschaftsbehörde. In Fällen wie dem vorliegenden wird ganz klar festgelegt, wer Ansprechpartner für die Medien ist. Alle anderen haben sich nicht öffentlich zu dieser Angelegenheit zu äussern.
Das Mayezyt ist nicht einfach eine externe Schule sondern ein Kinder- und Jugendheim. Rein schulische Probleme reichen in der Regel für eine Platzierung dort nicht aus.
http://www.maiezyt.ch/seiten/ueberuns.html
Das Vorgehen der Behörde und der beauftragten Stelle ist sicher fragwürdig und ich kann mir gut vorstellen, dass die Aufsichtsbehörde hier noch ein Wort zu sprechen hat. Die Willensäusserung eines 15jährigen Kindes ist ernst zu nehmen, gerade wenn sie wiederholt gemacht wird - auch wenn sich die Aeusserung mit den Vorstellungen der Berhörde nicht deckt.
Trotzdem bin ich immer vorsichtig mit einem Urteil, wenn ich nicht auch die vertraulichen Fakten weiss. Ich mache ab und zu die Erfahrung, dass in den Medien nicht alles deutlich gemacht wird und dass sich meine Position ändert, wenn ich alle verfügbaren Informationen habe.
Der Junge ist fast 16. Mit 16 kann er eine eigene gerichtliche Beurteilung verlangen - die Anwältin weiss das bestimmt ....
Die Pflegemutter hat keine Rechte in dieser Sache, wenn das Pflegeverhältnis gekündigt wurde.
Das Mayezyt ist nicht einfach eine externe Schule sondern ein Kinder- und Jugendheim. Rein schulische Probleme reichen in der Regel für eine Platzierung dort nicht aus.
http://www.maiezyt.ch/seiten/ueberuns.html
Das Vorgehen der Behörde und der beauftragten Stelle ist sicher fragwürdig und ich kann mir gut vorstellen, dass die Aufsichtsbehörde hier noch ein Wort zu sprechen hat. Die Willensäusserung eines 15jährigen Kindes ist ernst zu nehmen, gerade wenn sie wiederholt gemacht wird - auch wenn sich die Aeusserung mit den Vorstellungen der Berhörde nicht deckt.
Trotzdem bin ich immer vorsichtig mit einem Urteil, wenn ich nicht auch die vertraulichen Fakten weiss. Ich mache ab und zu die Erfahrung, dass in den Medien nicht alles deutlich gemacht wird und dass sich meine Position ändert, wenn ich alle verfügbaren Informationen habe.
Der Junge ist fast 16. Mit 16 kann er eine eigene gerichtliche Beurteilung verlangen - die Anwältin weiss das bestimmt ....
Die Pflegemutter hat keine Rechte in dieser Sache, wenn das Pflegeverhältnis gekündigt wurde.