sozialamt wer erklärt mir die rechnung

solala
ThemenerstellerIn
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hm,ich glaub ich steh sowas von auf dem schlauch....
-bei den ausgaben/ ,ist der materielle grungbedarf 1800.-
die miete wird nicht von denen übernommen,die zahl ich,das ist ok.
-kk bekam ich diese kkprämienverbilligung,die ging direkt ans sozialamt.
-abgezogen wird kk 600.- vom grundbedarf

bei der liste,vom grundbedarf im detail,ist ja die kk nicht mit aufgelistet...
wiso wird die dann abgezogen?icon_eek.gif

gibt ausbezahlt diese 1100.-
ist denn die kk im grundbedarf drin???
danke fürs aufklären...wo ich aufem schlauch stehicon_rolleyes.gif

liebe mich dann am meisten,wenn ich es am wenigstn verdient habe,denn dann habe ich es am nötigsten!!
Gelöschter Benutzer
Allererste "Aufklärstelle" ist das Sozialamt selbst, resp. die für Dich zuständige Person. Wieso fragst Du nicht dort nach?

Bei der Sozialhilfe wird Dein Existenzbedarf aufgrund Deiner Situation berechnet (Haushaltgrösse, Erwerbstätigkeit usw). Dann werden die Einkommen berücksichtigt, alles was Du geltend machen kannst, musst Du einholen). Weiter wird in der Berechnung berücksichtigt, ob die Ausgaben durch Dich getätigt werden oder durch das Sozialamt, dito bei den Einnahmen. Das ergibt am Ende den Betrag, der Dir ausbezahlt wird - der ist aber je nachdem nicht identisch mit der bezogenen Sozialhilfe.

Du siehst, ganz so einfach zu erklären ist das hier nicht - frag nach dort wo die Berechnung gemacht wurde. Das ist Dein Recht und die Pflicht der Stelle, Dir das verständlich zu machen. Wenn Du mit der Berechnung nicht einverstanden bist, kannst Du reklamieren - aber meistens nur innerhalb einer bestimmten Frist. Sollte auf der Berechnung vermerkt sein.

PS: die Miete ist auf jeden Fall Bestandteil der Berechnung, auch wenn Du sie bezahlst, ebenso die KVG-Prämien der Krankenkasse (in vielen Kantonen nur noch bis zu einer bestimmten Limite). VVG gehört nicht zum Existenzminimum.

[Dieser Beitrag wurde 4mal bearbeitet, zuletzt am 13.06.2012 um 18:17.]
solala
ThemenerstellerIn
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@rosenhuhn
danke schon malicon_smile.gif
die für uns zuständig ist,hat morgen den letzten arbeitstag,und auch heute interessiert sie das nicht mehr grossartigicon_frown.gif
aber sie konnte mir nicht wirklich erklären,warum der fehlbetrag 1800...ist, (soviel ist der grundbedarf) und warum dann die kk doch darin enthalten ist,obwohl die ja aus dem geld der kkprämienverbilligung ausgeglichen wird.
ein und ausgaben wurden angeschaut und errechnet,und eben,es ist ein fehlbetrag von 1800,damits für uns reicht.

liebe mich dann am meisten,wenn ich es am wenigstn verdient habe,denn dann habe ich es am nötigsten!!
bounty1
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Wie du selber schreibst, hast du einen Fehlbetrag von 1800.-. Auch wenn diese Zahl mit dem Grundbedarf übereinstimmt, setzt sich der Fehlbetrag nicht zwingend nur aus den Grundbedarf zusammen.
Die KK müssen Sie dir abziehen, da seit Anfang Jahr die Sozialämter die KK direkt überweisen müssen. Diese Regelung kann also zB auch dazu führen, dass man dem Sozialamt Geld überweisen muss (wenn man zB nur 300.- Unterstützung zu Gute hätte und die KK aber 500.- ist, schuldest du dem Sozialamt monatlich 200.- weil diese die KK überweisen müssen).
solala
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@bounty1
aber das sozialamt hat ja das geld zur verfügung für die kk,erhalten aus der prämienrückerstattung,damit werden die kk prämien ja bezahlt....


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bounty1
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Jaein. Die Prämienverbilligung deckt meistens nicht die gesamte KK Prämie.

Und das würde auch keine Rolle spielen. Nimm mal das Berechnungsblatt vom Soz zur Hand. Da stehen doch als erstes die Ausgaben. Zuerst Grundbedarf, dann Miete. Und dann kommen die KK Prämien aufgeteilt auf KVG und VVG. Dort berechnet man die gesamte Prämie als Ausgaben, oder? Eben, dann müssen Sie dir auch die gesamte wieder abziehen. Etwas kompliziert, aber korrekt. Sie könnten auch die KK prämie nach Abzug Prämienverbilligung hinschreiben, dann wäre es verständlicher. Aber am Schluss würde es aus dasselbe herauskommen, denn dann wäre der Fehlbetrag entsprechend kleiner.