Suche Bundesgerichtsentscheid

Quest
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Ich habe Einstelltage vom der ALK bekommen, weil ich mich, nach Abschluss eines Arbeitsvertrages, nicht mehr beworben habe.

Anscheinend gibt es darüber einen Bundesgerichtsentscheid.
Nun such ich denn, aber ich finde den nicht.

Kennt sich jemand damit aus?
Ich suche auf de Seite www.bger.ch
Aber mit der Volltextsuche geht nicht.

Vielen Dank für die Hilfe
schwan23
Dabei seit: 29.08.2005
Beiträge: 346
ist ein bisschen schwierig.. hast Du ein ungefähres DAtum , wann der Entscheid gefallen ist? Manche Entscheide werden eben auch gar nicht veröffentlicht.. ansonsten hilft google auch sehr gut, machen wir noch oft so in der kanzlei
Gelöschter Benutzer
Den Bundesgerichtsentscheid habe ich nicht. Aber bei uns hat sich schon jemand genau deshalb beworben. Die Frau hatte einen unterzeichneten Arbeitsvertrag ab September, musste aber im August noch Bewerbungen schreiben - kein Mensch stellt dich an unter diesen Bedingungen, es ist eine reine Alibiübung, aber offenbar wirklich so geregelt.
Quest
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Hallo Schwan23

Hab was gefunden aber trotzt 3 stündigem Suchen im Internet nicht fündig geworden.
Ev. kannst du mir oder jemand anders weiterhelfen.

Im Kreissschreiben steht ein Kommentar darüber und danach steht.

Rechtsprechung
EVG i.S.J. v. 9.1.2000 C251/00

Vielenv vielen Dank
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
@Quest

du hast Anrecht auf den Artikel. Jede Massnahme muss begründet werden, also, dass du ... Bewerbungen hättest machen müssen, weil Urteil vom.... und so.
Also, ruf da an und die sollen dir einen schriftlichen Ausdruck schicken. Aber schau, dass du dies baldmöglichst machst, sonst hast du die Einsprachefrist verwirkt, im Fall eine vorhanden ist.
schwan23
Dabei seit: 29.08.2005
Beiträge: 346
EVG i.S. J. v. 9.11.2000, C 251/00 (In Aussicht stehende Stelle entbindet nicht von Arbeitsbemühungen; Stelle muss mindestens zugesichert sein).
Ist der Arbeitsvertrag von beiden Seiten unterschrieben oder nur aufgesetzt?

Ich finde auch nichts anderes, keine Ahnung ob das Eidg. Versicherungsgericht(EVG) ihre Entscheide publiziert. Aber Du solltest das Amt danach fragen, sie müssen Dir das gesetzlich belegen.
Quest
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
Ich hab die Verfügung bekommen mit den entsprechenden Artikel.
Das sind diejenigen wo es heisst man habe sich zuwenig um eine Stelle bemüht und das wegen den Arbeitsbemühungen.
(Art 17 Abs. 1 AVIG und Art 30. Abs 1 und Art 26 AVIV)

Telefonisch bekomme ich keine Auskunft. Die sagen nur es stehe alles drauf und es gebe eine Bundesgerichtsentscheid dass man das machen müsste (Sich bewerben, wenn man eine neue Stelle hat)

Beim RAV habe ich schon seit Oktober keinen Berater mehr gesehen, da meiner Krank wurde. Das ist übrigens auch ein Verstoss gegen Artikel 22. Ha werde ich denen auch noch auf die Nase binden.
erna
Dabei seit: 03.01.2002
Beiträge: 870
Na dann hättest du doch eine Möglichkeit dich zu wehren. Wurdest du von irgend einem Berater darauf aufmerksam gemacht, dass man sich weiter bewerben müsse?

Ich würde auf die Verfügung reagieren und eine Einsprache machen. Pass auf die Fristen auf. 30 Tage sind schnell vorbei. Und einschreiben, Kopie für dich nicht vergessen.
Du bist kein Jurist und wenn du zuwenig, gar nicht, informiert worden bist, könntest du ev. eine Minderung bekommen oder gar mehr.

Weisst du wie weiter?
Gelöschter Benutzer
Vielleicht hilft Dir auch der Beobachter weiter, ich hab das Buch Arbeitslos was tun vom Beobachter und dort hat es diverse Fall Beispiele drinnen wo mir schon sehr geholfen hat.
Quest
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 05.11.2002
Beiträge: 975
@erna

Nein ich habe ja seit Oktober keinen Berater mehr gesehen.
Ich bekam vor kurzem einen Brief für einen Termin im März bei einem neuen Berater. Der habe ich dann die Kopie des Arbeitsvertrages geschickt und dann gings los. Die hat mir alles eingebrockt. Und helfen will sie jetzt auch nicht. Ich soll die Einsprache machen, dann werde ich ja sehen, was das Problem sei.

Werde mal beim Beobachter schauen, ob ich das auch Online bekomme

Das mit der Frist habe ich im Griff oder besser im Auge.

Danke