super, hoffentlich machen das bald alle Kantone!

GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Das finde ich echt toll. Nicht nur Krippenplätze sollen vom Staat finanziell unterstützt werden.
Sinalco
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
toll.... und wo bleibt der Abzug für Frauen, die jahrelang alleinerziehend und alleinverdienend sind ?

Und wo bleibt der Abzug für Familien, die sich teure Krippenplätze leisten müssen, weil das Geld nicht reicht, wenn nur einer verdient ?

Ist doch wieder klassisch: Gut wer bei den Kindern zuhause bleibt, schlecht, wer arbeiten geht und die Kinder fremdbetreut sind. Egal aus was für Gründen...

You don't get always what you want - you get what you need!
Igraine
Dabei seit: 12.10.2006
Beiträge: 161
bei Sinalco unterschreib!

Als Gott die Zeit erschuf, erschuf er eine Menge davon. Also wozu die Eile?
Löwin
Dabei seit: 27.09.2004
Beiträge: 163
@Igraine & Sinalco

Moment mal, ist es nicht bis jetzt in den meisten Kantonen so, dass Krippenplätze von den Steuern abgezogen werden können und wer die Kinder selber betreut, kann nichts abziehen?
Gelöschter Benutzer
*beikeinemunterschreib*

Ich finde es total unnötig, irgendeine Familienform in irgendeiner Form zu bevorteilen.
Gelöschter Benutzer
@ES

Wir konnten den Krippenplatz damals nicht von den Steuern abziehen. Kanton ZH.
Sinalco
Dabei seit: 23.04.2003
Beiträge: 1255
@ES
Du kannst nicht alles abziehen, nur bis zu einem Maximum. Und wenn Du so doof wie ich bist, die die Kinder zur Mutter schickt und ihr monatlich unter der hand etwas dazugibst, dann kannst Du gar nichts abziehen....

Ich habe immer mehr bezahlt für die Kinder als ich je hätte abziehen können...

You don't get always what you want - you get what you need!
-Königin-
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 27.06.2009
Beiträge: 968
@Igraine & Sinalco
ES hat Recht, die Fremdbetreuung kann von den Steuern abgezogen werden!

@Sinalco
für was gibt es denn die subventionierten Krippenplätze?
Gelöschter Benutzer
@ES

Und ausserdem kannst du die Kinderbetreuungskosten nur abziehen, wenn du diese Fremdbetreuung brauchst, also wenn du entweder allein erziehend bist oder beide Elternteile arbeiten. Sonst nicht. Ist also wie Fahrtkosten eine Art berufliche Nebenkosten, die es dir erst ermöglichen zu arbeiten.