Tages ID...

mm79
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.07.2007
Beiträge: 123
Möchte für ein paar Stunden nach DE mit meiner Tochter(4,5j.),habe aber weder für sie noch für mich eine ID oder einen Pass.
Habe heute gehört dass ich mit dem Führerausweis eine Tages ID lösen kann...wer weiss da genaueres...wo muss ich die holen,was kostet die,kann ich die für meine Tochter auch lösen und was brauchts dazu?
Danke icon_smile.gif
marilou
Dabei seit: 04.05.2004
Beiträge: 0
hallo mm79
eine not-ID gibt es, glaube ich, nicht mehr, jedenfalls keine, die du vorher beantragen kannst. da gibt es nur noch den not-pass, soviel ich weiss.
eine not- resp. tages-ID kannst du am zoll selber beantragen. die kosten kenne ich nicht.
ich an deiner stelle würde eine ID für mich und meine tochter machen lassen. für erwachsene ist sie 10 jahre, für kinder 5 jahre gültig, kostet 35 resp. 70 franken und werden nach hause geschickt. einziger nachteil - du musst dafür in ein passzentrum (im kt BE jedenfalls so), aber es hat verschiedene, aus welchen du frei wählen kannst, und du kannst anrufen und einen termin abmachen, der für dich stimmt.
alles gute und schönen ausflug nach deutschland, marilou

Leben ist das, was wir daraus machen.
mm79
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.07.2007
Beiträge: 123
@marilou
werde sicher noch ne ID machen lassen...aber warum ich diese Frage stelle habe ich ganz vergessen zu schreiben...ich möchte morgen nach DE icon_wink.gif
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
1x googeln (identitätskarte schweiz) und man/frau kann sich schlau machen ...

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
mm79
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.07.2007
Beiträge: 123
@Fisi
danke,aber schlauer bin ich noch immer nicht. Finde nichts zu meiner Frage...bitte hilf mir icon_wink.gif
marilou
Dabei seit: 04.05.2004
Beiträge: 0
ok, ja, verstehe, dann wirds knapp...

hier
http://www.galgenen.ch/xml_1/internet/de/application/d3/d72/d139/f145.cfm
habe ich gefunden:

Grenzübertritt für nur 1 bis 7 Tage nach
Frankreich, Deutschland, Italien oder Österreich
Allenfalls kann für den Grenzübertritt ins grenznahe Ausland ein Ersatzpapier (Ausflugsschein, gültig für einen oder mehrere Tage) bei der Grenze gelöst werden. Dieser ist jedoch nur in einer bestimmten Grenzzone gültig. Bitte erkundigen Sie sich unbedingt vorher bei der zu passierenden Grenzstelle.

weisst du, wo du über die grenze willst? sonst würde ich versuchen, die telefonnummer dieses zolls herauszufinden und dort telefonisch nachzufragen. dort ist ja immer jemand - kannst theoretisch auch jetzt noch, nicht erst morgen früh.
viel glück!

Leben ist das, was wir daraus machen.
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
um eine tageskarte zu erhalten, brauchst du jedoch einen anderen amtlichen ausweis. also z.b. führerausweis, abgelaufende id oder pass. AUCH VOM KIND!

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
marilou
Dabei seit: 04.05.2004
Beiträge: 0
google mal

ausflugsschein

da findest du wahrscheinlich die gewünschte info!
alles gute, marilou

Leben ist das, was wir daraus machen.
mm79
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 20.07.2007
Beiträge: 123
@marilou
vielen Dank

@Fisi
meine kleine hatte noch nie einen Ausweis,kann ich denn z.B. den Geburtenschein oder das Familienbüchlein als "Ausweis" mitbringen?
marilou
Dabei seit: 04.05.2004
Beiträge: 0
Art. 3 Ausflugsschein
(1) Angehörigen der Vertragsstaaten sowie im anderen Vertragsstaat nicht der Visumspflicht unterstehenden Drittausländern, die kein gültiges Grenzübertrittspapier, aber einen amtlichen mit einer Fotografie versehenen Ausweis besitzen, kann von den zuständigen Behörden des Wohnsitz— oder Aufenthaltsstaates ein Ausflugsschein ausgestellt werden, auch wenn sie ausserhalb der Vertragsstaaten wohnen. Kinder bis zu 16 Jahren können, auch wenn sie keinen amtlichen Ausweis besitzen, in den Ausflugsschein einer erwachsenen Begleitperson eingetragen werden.

(2) Der Ausflugsschein muss den Namen und Vornamen des Inhabers enthalten.

(3) Für Gruppen von Kindern bis zu 16 Jahren, die sich in Begleitung eines erwachsenen Reiseleiters befinden, kann ein Sammelausflugsschein ausgestellt werden. Der Reiseleiter muss mindestens einen Ausweis im Sinne von Absatz 1 besitzen. Die Kinder benötigen keinen Ausweis; es ist lediglich ihre Anzahl einzutragen.

(4) Ausflugsschein und Sammelausflugsschein haben eine Gültigkeit von 7 Tagen. Sie berechtigen während der Gültigkeitsdauer zu mehrmaligen Grenzübertritten und zum Aufenthalt in der anderen Grenzzone ohne Aufenthaltsbewilligung (Aufenthaltserlaubnis).

(5) Ausflugsschein und Sammelausflugsschein dürfen nicht für Personen ausgestellt werden, die beabsichtigen, in der anderen Grenzzone eine Erwerbstätigkeit auszuüben.


--------------------------------------------------------------------------------

Leben ist das, was wir daraus machen.