Unterhalt der Ex-Ehefrau bei Arbeitslosigkeit

Häxli
Dabei seit: 08.01.2002
Beiträge: 1048
du hast es erfasst.
Das grösste Kotzen löst bei mir in dem Fall aus, dass es solchen Exen egal ist, wenn die Exfrau mehr arbeiten muss, noch weniger zeit für die Kinder hat und sie noch mehr fremdbetreut werden.
Und zur Krönung kann der Ex dann ja sagen: Du kümmerst dich zu wenig um deine kinder!!!
haha
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
dibidäbi

die kinderalimente werden in den meisten kantonen (ausnahmen bestätigen die regel) lediglich bis zu einem maximalbetrag von fr. 600.-/monat/kind bevorschusst. und dies auch nur dann, wenn gewisse voraussetzungen hinsichtlich eigenem verdienst erfüllt sind.

such mal bei google nach "alimentenbevorschussung" + "dein wohnkanton".

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
dibidäbi
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 04.02.2009
Beiträge: 9
was soviel heisst...habe ich nun im Arbeitsprozess Fuss gefasst, krüpple mich ab und verdiene einigermassen gut, kriege ich dann letztlich gar keine Bevorschussung mehr??!!

ok...ich google mal noch fisi...
Eliesera
Dabei seit: 13.11.2007
Beiträge: 0
@ dibidäbi

Dies ist leider so ;O(( Ich wollte mein Arbeitspensum vor ein paar Jahren von 60 auf 80% erhöhen damit wir uns endlich mal Ferien oder sonstigen Luxus leisten können.
Das Amt stand dann sofort "vor der Türe"und wollte meine Bevorschussung streichen da ich zuviel verdienen würde.
Ich habe dann die Arbeit wieder auf 60%reduziert. War nicht ganz einfach, das Amt verlangete dass ich weiterhin 80 arbeite. Mein Arbeitgeber hat dann eine Bescheinigung geschrieben dass er mich leider nur noch zu 60 %beschäftigen könne da nicht mehr Arbeit vorhanden sei.
Unterm Strich wäre ich mit 80% arbeiten finanziell schlechter gefahren als mit 60%arbeiten. Ich bin doch nicht bereit mehr zu arbeiten und Ende Monat weniger Geld zur Verfügung zu haben als vorher.

Nun ja, der Vater der Kids hat zum Glück bald wieder einen Job gefunden und konnte seine Alimente wieder selber bezahlen. Somit konne ich dann mein Arbeitspensum wieder erhöhen.

Ich war nie auf dem Soz sondern habe mich und die Kids immer selber durchgebracht obwohl ich nie Frauenalimente erhielt. Es kann ja nicht sein dass ich bestraft werde wenn ich mein Arbeitspesum erhöhe.

Ich verstehe ja dass die Bevorschussung gestrichen wird wenn eine Frau einen Lohn von 7000 Fr oder mehr heimbringt. Aber bei einem normalen Lohn von dem die Frau noch die Kinderkrippe bezahlen muss bleibt Ende Monat sowieso nicht mehr viel übrig.
orcas
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
nein, ich verstehe echt nicht, dass die Bevorschussung gestrichen wird, denn es wurde von einem Gericht bestimmt, dass das einem zusteht. Sorry, hier zieht sich der Staat aus der Verantwortung!
Genau so werden die Ex-Männer nämlich geschützt, welche sich aus der Verantwortung ziehen.
Es wird das Problem der alleinerziehenden Mutter, welches sie zu lösen hat, wie geschrieben mit mehr arbeiten und die Kinder fremdbetreuen lassen.
Der Staat sollte mehr schauen, dass diese Männer ihre Verantwortung weiter wahr nehmen.

es chunnt nid guet, es isch scho guet, me mues es nume gseh
fisi
Dabei seit: 05.04.2007
Beiträge: 4066
der staat versucht den spagat zwischen den einzelnen interessen zu machen: auf der einen seite für die bedürftigen/benachteiligten, auf der anderen für die zahlende allgemeinheit. wo ist nun die grenze richtig gesetzt? aha ...

Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
orcas
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
@thomas

ich weis das es nicht einfach ist, aber warum auf die Mutter schieben, wenn der Vater nicht zahlt (oder die umgekehrte Variante, wenn der Vater die Kinder hat und die Mutter nicht zahlt)?
Warum gibt es keine Mittel, den nicht zahlenden Elternteil mehr an die Kandarre zu nehmen?

es chunnt nid guet, es isch scho guet, me mues es nume gseh
eleni
Dabei seit: 02.06.2004
Beiträge: 1380
apropos an die Kandarre nehmen: am wirkungsvollsten wäre es wie im Film Kokowääh... Kind mit Brieflein vor die Türe des Ex stellen und wegen Gerichtstermin ein paar Wochen in die USA verschwinden...
bic2008
Dabei seit: 15.09.2008
Beiträge: 50
darf ich kurz eine frage einwerfen bei den sachkundigen in der runde?

wie sieht es im umgekehrten fall aus, wenn die frau arbeitslos wird kurz vor der scheidung? kann es sein dass das auswirkungen auf die höhe des unterhalts haben kann?
orcas
Dabei seit: 28.05.2004
Beiträge: 340
@big2008
bei uns wurde der Verdienst der letzten beiden Jahre zur Berechnung berücksichtigt .... somit wird das wohl bei euch auch so sein.

es chunnt nid guet, es isch scho guet, me mues es nume gseh