SpeedyJJ
Dabei seit: 26.08.2017
Beiträge: 3
Ich hätte auch eine Frage; Mein Exmann möchte nun plötzlich, das zuviel bezahlte Unterhaltsgeld zurück fordern.
Das heisst, im Urteil steht drin;
1000.- bis zum vollendeten 16.Lebensjahr
ab dann 800. bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung des Kindes auch über die Mündigkeit hinaus, sofern die Kinder eine Lehre absolvieren. 1000.- Unterhaltsbeiträge müssen weiterhin bezahlt werden pro Kind bei Gymnasium oder Studium besuch.
Meine Tochter ist seit März 18 und mein Sohn seit Mai 17. Meine Tochter beendete nun diesen Monat Ihre KV-Ausbildung, hat jedoch leider noch keinen Job in Aussicht. Mein Sohn ist im 2.Lehrjahr.
Mein Exmann hat sich nie an grösseren Auslagen beteiligt, Feriengeld, Möbel weder Fahrrad, sonst irgendwo beteiligt. Ich habe seit der Scheidung 2009 lediglich die Beiträge erhalten und nicht mehr. Vor ca. 6-7 Jahren gingen die Kids nur noch ab und zu zu ihrem Vater, höchstens 1 Woche nahm er die Kinder in die Ferien statt wie im Urteil 3 Wochen. Seit 5 Jahren sicher, gingen sie höchstens 3-5 Tage im Jahr zu ihm. Hauptsächlich blieben sie bei mir. Sogar seine Geschenke an seine Kinder, die er bei sich lies, verkaufte er und gönnte für sich selbst was.
Ist er also selbst dafür verantwortlich für die zuviel bezahlten Beiträge, ich wusste auch nicht mehr was im Urteil drin steht. Darf und kann ich ihm diese Zeit die er die Kinder nicht nahm auch verrechnen? Wie viel Geld dürfte ich von ihm pro Wochenende,Ferien, Schulbücher, Abo-Bahnbillette berechen? Im Urteil würde sogar drin stehen, dass er jedes 2. Wochenende von Freitag ab 17 Uhr bis Montag ca 8.00 Uhr die kinder nehmen muss, sich bei grösseren Auslagen mitbezahlen muss, er wollte diese Abmachung so haben. Er hatte sich 1x daran gehalten, danach nie wieder. Ich möchte nichts zurück fordern nur auflisten welcher Betrag er mir noch bezahlen müsste. Falls ich da richtig liege?? Wie soll ich vorgehen?
Ich habe mich nie an seinen Beiträgen bereichert, es ging alles zu Gunsten den Kindern.
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung.