Unterhalt der Ex-Ehefrau bei Arbeitslosigkeit

SpeedyJJ
Dabei seit: 26.08.2017
Beiträge: 3


Ich hätte auch eine Frage; Mein Exmann möchte nun plötzlich, das zuviel bezahlte Unterhaltsgeld zurück fordern.
Das heisst, im Urteil steht drin;
1000.- bis zum vollendeten 16.Lebensjahr
ab dann 800. bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung des Kindes auch über die Mündigkeit hinaus, sofern die Kinder eine Lehre absolvieren. 1000.- Unterhaltsbeiträge müssen weiterhin bezahlt werden pro Kind bei Gymnasium oder Studium besuch.
Meine Tochter ist seit März 18 und mein Sohn seit Mai 17. Meine Tochter beendete nun diesen Monat Ihre KV-Ausbildung, hat jedoch leider noch keinen Job in Aussicht. Mein Sohn ist im 2.Lehrjahr.
Mein Exmann hat sich nie an grösseren Auslagen beteiligt, Feriengeld, Möbel weder Fahrrad, sonst irgendwo beteiligt. Ich habe seit der Scheidung 2009 lediglich die Beiträge erhalten und nicht mehr. Vor ca. 6-7 Jahren gingen die Kids nur noch ab und zu zu ihrem Vater, höchstens 1 Woche nahm er die Kinder in die Ferien statt wie im Urteil 3 Wochen. Seit 5 Jahren sicher, gingen sie höchstens 3-5 Tage im Jahr zu ihm. Hauptsächlich blieben sie bei mir. Sogar seine Geschenke an seine Kinder, die er bei sich lies, verkaufte er und gönnte für sich selbst was.
Ist er also selbst dafür verantwortlich für die zuviel bezahlten Beiträge, ich wusste auch nicht mehr was im Urteil drin steht. Darf und kann ich ihm diese Zeit die er die Kinder nicht nahm auch verrechnen? Wie viel Geld dürfte ich von ihm pro Wochenende,Ferien, Schulbücher, Abo-Bahnbillette berechen? Im Urteil würde sogar drin stehen, dass er jedes 2. Wochenende von Freitag ab 17 Uhr bis Montag ca 8.00 Uhr die kinder nehmen muss, sich bei grösseren Auslagen mitbezahlen muss, er wollte diese Abmachung so haben. Er hatte sich 1x daran gehalten, danach nie wieder. Ich möchte nichts zurück fordern nur auflisten welcher Betrag er mir noch bezahlen müsste. Falls ich da richtig liege?? Wie soll ich vorgehen?
Ich habe mich nie an seinen Beiträgen bereichert, es ging alles zu Gunsten den Kindern.
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldung.





kaye
Dabei seit: 25.11.2009
Beiträge: 963
Ich bin kein Experte. Aber ich glaube nicht, dass die beim Vater verbrachte Zeit irgendetwas mit den Unterhaltsbeiträgen zu tun hat. Nur, falls es wirklich alternierende Obhut wäre. Der Unterhalt ist ja keine Abgeltung für die durch Dich geleistete Betreuung, sondern ein Beitrag an die materiellen Kosten, die ein Kind verursacht.
Die Frage ist auch, was grössere Ausgaben sind. Soviel ich meine, sind das nicht Fahrräder oder Ferien, sondern eher so was wie Zahnspangen/Operationen, Privatschulen, wenn diese für das Wohl des Kindes nötig sind (also bei besonderen Bedürfnissen, nicht einfach wenn die Mutter das will).
Ich fürchte, Du musst das Geld zurückbezahlen... dass Du es vergessen hast, ist wohl auch kein rechtlich haltbarer Grund.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Normalerweise giltet das was im Gerichtsurteil steht. Nach Abschluss der Lehre muss er keinen Beitrag mehr zahlen, damit hat er ja seine *Unterhaltspflicht* eingehalten, dass sie jetzt noch keinen Job hat, ist alleine die Sache der Tochter.
Beim Sohn laufen die Unterhaltszahlungen noch. Ich würde es damit aufrechnen und evt. Quittungen von grösseren Rechnungen offen legen und davon die hälfte verlangen, rückwirkend auf 5 Jahre kann man das glaub machen, ansonsten sind sie denk ich mal verjährt.

Ansonsten die Beträge zurück zahlen oder das Gespräch suchen mit dem Ex-Mann.
(Sind das Beiträge pro Kind oder für beide zusammen?)

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
KlaraM
Dabei seit: 01.03.2013
Beiträge: 1770
"kaye" schrieb:

Ich bin kein Experte. Aber ich glaube nicht, dass die beim Vater verbrachte Zeit irgendetwas mit den Unterhaltsbeiträgen zu tun hat. Nur, falls es wirklich alternierende Obhut wäre. Der Unterhalt ist ja keine Abgeltung für die durch Dich geleistete Betreuung, sondern ein Beitrag an die materiellen Kosten, die ein Kind verursacht.


Andererseits essen die Kinder ja auch an diesen Wochenenden etwas und die Freizeitaktivitäten kosten ebenfalls. Wenn der Vater dies nicht bezahlt - so wie abgemacht -, geht es zu lasten der Mutter. Also spielt es irgendwie schon auch eine Rolle.

Mir fehlt im Text irgendwie der Hinweis auf die zuviel bezahlten Beiträge. Hat der Vater vergessen, die Beiträge mit dem Lehreintritt von Fr. 1000.- auf Fr. 800.- zu kürzen? Wenn ja, dann liegt der Fehler ja genauso bei ihm. Das heisst aber nicht, dass es nicht rückforderbar ist. Wenn die Beiträge pro Kind sind, sprechen wir hier von 4 x 12 x 200.- = 9600 Fr.
Ich würde das Gespräch suchen und ihm eine Halbierung vorschlagen. Vergessen habt ihr die Anpassung ja beide. Du zahlst die Hälfte zurück, er verzichtet auf den Rest. Von jetzt an korrekte Unterhaltszahlungen. Grundsätzlich glaube ich einfach, dass einvernehmliche Lösungen allen Beteiligten am meisten bringen.

Wenn er den ganzen Betrag zurück fordert, würde ich ihn wohl fordern lassen. Auf dem Rechtsweg. Aber eine Ahnung habe ich auch nicht, mehr Bauchgefühl-Lösung. Rechtsschutz-Versicherung?

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 26.08.2017 um 10:27.]
pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
http://www.servat.unibe.ch/dfr/bger/150122_5A_159-2014.html

Es geht dabei in wie weit du gutgläubig davon ausgehen durftest, dass der überwiesene Betrag korrekt sei und du dich nicht bewusst in Ausnutzung seines Irrtums damit bereicherst.

Im obigen Urteil handelt es sich um substantiell höhere Beträge, welche sicher mehr auffallen müssten als um es bei dir handelt.

Zudem gehe ich auch davon aus, dass ab dem 18. Geburtstag die Alimente direkt dem volljährigen Kind geschuldet sind und folgerichtig zu viel Bezahlte Alimente allenfalls auch dort zurückgefordert werden müssten.

Im 1. Schritt ist der Gang zu einer Schlichtungsstelle sicher der richtige Ansatz, wenn sich das Problem nicht bilateral lösen lässt.

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
zipora
Dabei seit: 09.07.2014
Beiträge: 14
Sehe ich das richtig dass Du jahrelang 2'000.- jeden Monat bekommen hast? Dann würde ich nicht noch jammern auf hohem Niveau.
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
icon_eek.gif das ist doch nicht viel....

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi
SpeedyJJ
Dabei seit: 26.08.2017
Beiträge: 3
Klar sind es 2000.- pro Monat gewesen aber erst seit ende 2010, vorher zahlte er 1750.- mit Kinderzulagen inbegriffen. Ihr könnt mir nicht einfach wegen dem Geld verurteilen. Was sind schon 2000.- . All die Sorgen, Kummer, Schulprobleme, Schlaflosen Nächte, Vaterprobleme, Psychologen, Pubertät, Lehrstellen suchen, überall Hinfahren, Nach-der-Lehrstellen-Job suchen, Haushalten, Herzschmerz, Schulbesuche, Elternabende, Krankheiten, Arztbesuche, Sport der Kinder, Autofahren gehen, Nothelfer, Schulbücher, Essen, Kleider, Arbeiten gehen... und und und. Wenn er sich am Leben seinen Kinder beteiligt hätte, für die Kinder da gewesen wäre, sie unterstützen würde, dann hätte ich dieses Geld sicher nicht verdient. Die ganze Erziehung und die Zukunft der Kinder liegt bei mir, er hat gar keine Verantwortung übernommen, obwohl wir das geteilte Sorgerecht haben. Daher ist das Geld gar nichts.
Wenn ich einen Partner gehabt hätte, hätten das Unterhaltsgeld gekürzt werden müssen, jedoch er darf Verheiratet sein oder in Konkubinat Leben, dann muss Mann auch nicht mehr bezahlen.
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
SpeedyJJ
Andere AE Frauen machen das selbe durch oder haben es noch schwieriger und bekommen einiges weniger Geld.
Sicher könnte man jetzt sagen, er hat freiwillig den höheren betrag gezahlt, aber du musstest auch immer damit rechnen, das er es nicht bewusst gemacht hat und den betrag zurück will. Wiso hast du ihn nie darauf angesprochen?
zipora
Dabei seit: 09.07.2014
Beiträge: 14
Ja genau, es gibt auch Frauen die 100% alles selber machen, kein Kontakt zum Vater und keinen Rappen Alimente oder Sozailhilfe, dafür jede Menge Arbeiten. Ich würde mir die Finger lecken und hüpfen vor Freude an Deiner Stelle.