Unterhalt der Ex-Ehefrau bei Arbeitslosigkeit

pluto
Dabei seit: 23.10.2002
Beiträge: 2313
Aber hallo meine Damen, das artet ja wie in alten Forums-Tagen zu einem regelrechten Zickenkrieg aus...

Die Frage war ja auch nicht ob das im Vergleich zu andern viel oder wenig ist, sondern ob zu viel bezahlte Unterhaltsbeiträge zurückerstattet werden müssen (siehe dazu meine Antwort und den Link oben).

Der denkende Mensch ändert seine Meinung. (F.N.)
SpeedyJJ
Dabei seit: 26.08.2017
Beiträge: 3
Vielleicht zu gewissen Lesern hier drin...mein Ex wollte unbedingt sofort eine Familie gründen und mich Heiraten. Als wir soweit wahren... naja, ihr habt keine ahnung was ich in all den Jahren durchmachen musste. Ist ja egal...ich möchte nur wissen, ob er es kann(nun das konnte ich nun lesen und feststellen-> vielen Dank dafür) und ob ich all die Jahren die er sich nicht Rechtlich um seine Kinder kümmerte, nie an Auslagen beteiligte, seit Jahren die Kids nicht zu sich in Ferien nahm weder am Wochenenden... ob ich ihm dies auch in RE stellen könnte? Wie man so etwas ausrechnen dürfte? Denn so steht es auch im Urteil.
Und übrigends...ihr wisst ja auch nicht wie seine Lage ist...dann würden mich einige eher verstehen... Danke⚘
nanny72
Dabei seit: 21.05.2006
Beiträge: 1002
SpeedyJJ
Die zeit, die er die Kinder nicht genommen hat, wirst du ihm nicht anrechnen könne. Denn es wird heissen, das er das Besuchsrecht hatte, das er aber keine Pflicht hatte, die kinder zu nehmen und somit auch keine entschädigung dafür verrechnet werden kann. Und auch mit grösseren anschaffungen, da kommts darauf an, was im urteil steht
goodie
Dabei seit: 12.11.2011
Beiträge: 3198
Ich denke einfach mit reden und ihm klar machen dass du dich nicht bereichert hast und es nur den Kindern zugute kam, kommst du besser weg. Ich wünsche dir auf jedenfall viel Erfolg. Verstehe dich schon etwas, es ist nicht einfach alles alleine zu meistern. Dazu braucht man sehr viel Energie.

„Es gibt keinen Weg zum Frieden, denn Frieden ist der Weg."

Mahatma Gandhi