@moni1
um es gleich vorweg zu nehmen: in der sache spielt die "vorgeschichte" überhaupt keine rolle. motzen und stänkern über den/die ex-partner/in ist schlicht kontrakproduktiv und hat sich, zumal die entscheidungsträger auch menschen sind, auch schon mal ungünstig ausgewirkt.
zur sache: wenn überhaupt ist die dargestellte schwangerschaft seiner anscheinend inzwischen ex-freunding ganz allein sein problem, welches dich bis auf weiters überhaupt nicht zu kümmern braucht.
da davon auszugehen ist, dass in eurem scheidungsurteil der unterhalt für eure kinder offenbar rechtskräftig geregelt ist, ändert sich daran vorläufig schlicht gar nichts. da es sich um ein gerichtsurteil handelt, kann weder eine vormundschaftsbehörde oder ein sozialamt (schon gar nicht) daran etwas ändern.
eine änderungsklage dürfte zudem, wenn die ex-freundin mit kind in deutschland ist, richtig "spassig" werden. das fängt z.b. damit an, wo er denn jetzt seinen offiziellen wohnsitz hat, welches gericht wirklich zuständig ist etc.
doch auch das ist sein problem - nicht deines - zumindest bis von offizieller seite (gericht) eine klage auf abänderung des unterhalts eingeht.
also - die ganze hektik und spekulation bringt null und gar nichts. ruhig bleiben, abwarten und sich primär darauf einstellen, dass es eher probleme mit dem unterhaltsinkasso gibt als mit einer abänderungsklage reicht völlig.