Unterhalt des Ex-Ehemannes

Moni1
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Dabei seit: 27.03.2002
Beiträge: 196
@angelface
vielen Dank für deinen Input....du hast mir ganz schön Wind aus den Segeln genommen....und ich kann das nachvollziehen, was du erläutert hast.

Ich werde nun wieder runterfahren und der Dinge harren, die vielleicht noch auf mich zukommen....

vielen Dank....
angelface
Dabei seit: 05.11.2005
Beiträge: 411
@zoe
deine these basiert darauf, dass es beim kindesvater einen mehr oder weniger fixen betrag (differenz zwischen einkommen und existenzminimum) gäbe, welcher dann einfach auf die kinder (ehelich und ausser-/nach-/wiedereheliche) verteilt wird. dem ist nicht so.

um vom gericht festgelegte unterhaltsansprüche zu ändern bedarf es einer klage auf abänderung entweder durch die unterhaltsverpflichtete person oder durch die berechtigten bzw. deren vertreter. andere haben hier kein klagerecht (weder das "zusätzliche" kind, noch dessen mutter oder eine behörde.
käme es zu einer solchen klage auf abänderung des unterhalts, wird komplett neu geprüft und gerechnet. dabei fliessen aber nicht nur die lebens- und einkommens-/vermögenssituationen der betreffenden ex-ehepartner ein sondern auch die leistungsfähigkeit allfällig neuer partner dieser beiden oder auch - wie hier - jene der mutter des "zusätzlichen" kindes.
die schlechtesten aussichten in der von moni1 beschriebenen situation hat ganz klar die "werdende mutter". das "zusätzliche" kind wird allenfalls staatlich besser unterstützt. die mutter muss damit rechnen, dass sie sich anrechnen lassen muss, was sie verdienen könnte. diesbezüglich hat deutschland vor nicht allzulanger zeit das recht geändert und liegt nun näher an den schweizer lösungen.
Moni1
ThemenerstellerIn
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@angelface
einen kompetenten und sachlichen Eintrag - vielen Dank.....dass bringt mich weiter in meinen Überlegungen...