Velo Vignette

erna
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Wenn die Vignette wegfällt und ein Haftpflichtfall entstehen würde, wo jemand keine Privathaftpflichtversicherung hat, so würde dies passieren:
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Dass künftig der Nationale Garantiefonds bei fehlender Privathaftpflichtversicherung einspringen soll.

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Damit die Abschaffung der Velovignette umgesetzt werden kann, sind Änderungen auf Verordnungsebene notwendig. Dazu hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) im April eine Anhörung gestartet.

Die zwei wichtigsten Punkte sind:

Die Vignettenpflicht (und damit die obligatorische Versicherung) soll auch bei jenen Motorfahrzeugen aufgehoben werden, die hinsichtlich Haftplicht und Versicherung den Fahrrädern gleichgestellt sind. Das sind E-Bikes mit Tretunterstützung bis 25 km/h, Motorhandwagen, bestimmte Motoreinachser sowie Elektro-Rollstühle mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 10 km/h.
Beibehalten wird die obligatorische Haftpflichtversicherung für Motorfahrräder und E-Bikes mit einer Tretunterstützung über 25 km/h.

Die Umstellung dürfte gut funktionieren, da die meisten in der Schweiz wohnenden Personen über eine private Haftpflichtversicherung verfügen. Um die knapp 10 Prozent der Personen, die privat nicht gegen Haftpflicht versichert sind, auf die drohende Deckungslücke hinzuweisen, wird das ASTRA eine Info--Kampagne starten.

Bundesamt für Strassen ASTRA