Versicherungsfrage (Unfall)

Vilu
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.07.2002
Beiträge: 2006
Hallo zäme

In den Skiferien hatte ich einen Sturz und mir dabei die Schulter verletzt. Da ich davon ausgegangen bin, dass es von selber wieder besser wird, habe ich mit dem Arztbesuch gewartet. Nun musste ich trotzdem hin, weil es eben nicht von selber gut wird...

Nun - wenige Tage nach dem Sturz habe ich eine neue Stelle angetreten.

Mich interessiert, welche Versicherung in diesem Fall die Untersuchungen und Behandlungen zahlen muss. Die Krankenkasse, weil ich zur Zeit des Unfalles noch über diese versichert war (immer noch bin...) oder die Unfallversicherung des neuen Arbeitgebers.

Dies ist für mich relevant, falls ich wirklich ins Spital muss, denn bei der Krankenkasse bin ich allgemein versichert und bei der Unfallversicherung privat. Danke für eure Auskunft!



Leben und leben lassen
second2
Dabei seit: 01.06.2012
Beiträge: 815
Meines Erachtens ist das Unfalldatum relevant. Also wenn Du damals noch nicht bei Deinem neuen Arbeitgeber angestellt warst, wird Deine Krankenkasse den Unfall übernehmen.

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Wirbelsturm
Dabei seit: 10.08.2013
Beiträge: 317
Sehe es auch so wie second2. Dort wo Du versichert warst zum Unfall zeitpunkt diese Versicherung muss es übernehmen

Mir egal ob ich in den Himmel oder in die Hölle komme, ich hab auf beiden Seiten Freunde.

Menschen glauben oft der Mehrheit und nicht der Wahrheit.

Einige Menschen sind nicht Dumm, die haben einfach nur Pech beim Nachdenken
Vilu
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.07.2002
Beiträge: 2006
Danke für eure Feedbacks. Schade...

Leben und leben lassen
GabrielaA
Dabei seit: 18.10.2002
Beiträge: 5446
Wäre ja auch nicht fair dem Arbeitgeber gegenüber....

Weshalb schade? Dafür hast du ja auch bei der KK eine Unfallversicherung, oder?
Spargel_2
Dabei seit: 26.10.2007
Beiträge: 1388
Hast du vor der neuen Stelle an einem anderen Ort gearbeitet? Wenn ja, ist es so: Wenn du beim letzten Arbeitgeber mehr als 8 Std./Woche gearbeitet hast, dann warst du dort Unfallversichert. Du bist dort bis zum 31. Tag NACH dem letzten Arbeitstag versichert. (Nachdeckung)

Wenn du länger nicht gearbeitet hast, bis du über die KK versichert, sofern du dort eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hast. (Muss separat über KVG abgeschlossen werden.)

Es ist das Datum des Unfalls massgebend.

Nehme jeden Tag wie er kommt!
Vilu
ThemenerstellerIn
Dabei seit: 18.07.2002
Beiträge: 2006
Meinen letzten Arbeitstag bei der alten Firma hatte ich am 31.12.16, dann war ich 2 Monate ohne Job und am 6.3. habe ich am neuen Ort angefangen. Ja, über die KK bin ich schon unfallversichert, aber eben "allgemein". Die Firma hat eine "Privat"-Versicherung. Nun, ich hoffe jetzt einfach mal, dass ein Spitalaufenthalt nicht nötig sein wird. So oder so...

Vielen Dank für eure Ausführungen - wieder was gelernt.

Leben und leben lassen